22.07.2021, 16.43 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Hochwasserschäden: Anträge für bis zu 3.500 Euro Soforthilfe
Die NRW-Landesregierung stellt 200 Millionen Euro als Soforthilfe für Betroffene der Hochwasser-Katastrophe zur Verfügung. Den zweiseitigen Antrag dafür können Betroffene in der Stadt Wuppertal aktuell an zwei Standorten gleich ausfüllen und wieder abgeben. Neben Beyenburg (Stadtteilbibliothek, Am Kriegermal 22) geht das im Jobcenter an der Bachstr. 2 (Werther Carré, Raum 261, Mo-Do 9-15 Uhr und Fr 9-13 Uhr). Die Stadt sucht aktuell auch nach einer Räumlichkeit in der Kohlfurth. Sobald diese feststeht, können auch hier Anträge gestellt werden.
Jeder Antragsteller erhält 1.500 Euro und für jede weitere im Haushalt lebende Person zusätzlich 500 Euro. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. Ziel ist es laut Stadt, dass noch in dieser Woche die Anträge gestellt und spätestens Anfang der kommenden Woche die Soforthilfen ausgezahlt werden können.
Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige können für jede betroffene Betriebsstätte eine sogenannte Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abrufen, um damit erste Ausgaben für Räumung/Reinigung beziehungsweise Sanierung von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen zu bestreiten.
Alle Informationen und Anträge gibt es im Internet unter: www.land.nrw/de/soforthilfe. Hier können die Anträge auch runtergeladen werden, um sie dann ausgefüllt abzugeben oder per Mail hochwasser-soforthilfe @ stadt.wuppertal.de zu senden. Die Jobcenter-Hotline für Privat-Betroffene ist unter der Nummer (02 02) 747 63-373 geschaltet.