27.12.2021, 12.37 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Stadtsparkasse: Ab heute gilt die 3G-Regel in den Schalterbereichen

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Die Stadtsparkasse Wuppertal hat mit dem heutigen Montag, 27. Dezember 2021, in allen ihren Filialen die 3G-Regel eingeführt. Der Zutritt zu den Schalterräumlichkeiten und die persönliche Beratung ist also KundInnen vorbehalten, die entweder geimpft oder genesen sind beziehungsweise einen tagesaktuellen Negativ-Test vorweisen können. Auch tagesaktuelle Bändchen des Einzelhandels werden akzeptiert.

Für ihre MitarbeiterInnen hatte die Stadtsparkasse nach eigenen Angaben bereits vor längerer Zeit die 3G-Regel eingeführt. Das Kreditintitut hebt hervor, dass die Nutzung der Automaten in den jeweiligen Filialen aber auch weiterhin ohne 3G-Nachweis möglich ist – allerdings gilt in den Selbstbediensbereichen Maskenpflicht. Zudem stehen natürlich auch die digitalen Sparkassen-Services zur Verfügung.

So ist die Digitale Sparkassen-Beratung montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr unter Telefon (02 02) 488-24 24 erreichbar. Mehr Infos auch online unter www.sparkasse-wuppertal.de.