24.02.2022, 14.09 Uhr   |   Matthias Müller   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Einbruch an der Hauptstraße: 3,5 Jahre Haft für gefilmten Täter

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In dem Screenshot ist der mutmaßliche Täter zu sehen, wie er auf einem Fahrrad auf dem Bürgersteig der Hauptstraße in Richtung der Kirche Hl. Ewalde beziehungsweise Cronenfeld davonfährt. | Screenshot YouTube

Vor dem Landgericht wurde am 16. Februar 2022 ein Firmen- und Wohnungseinbruch verhandelt, der sich im Juli 2021 auf der Hauptstraße ereignete. Wie die CW seinerzeit berichtete, war der mutmaßliche Täter auf seiner Flucht per Fahrrad von einer Pkw-Cam gefilmt worden. Letztlich waren es jedoch DNA-Spuren, die zur Festnahme von Omar A. führten, denn der 40-Jährige ist alles andere als ein unbeschriebenes Blatt…

Richter Oliver Kloß beschrieb, dass der gebürtige Syrer, der drogenabängig ist und keinen festen Wohnsitz hat, über reichlich Haft-Erfahrungen verfügt. Verhandelt wurden dieses Mal insgesamt fünf Fälle von Einbrüchen. Bis zum Ausbruch des Syrien-Krieges lebte Omar A. nahe Damaskus in einem Flüchtlingslager für Palästinenser, 2014 kam er über die Türkei nach Europa. Dass 2017 drei Geschwister und der Vater ihr Leben verloren, befeuerte den Absturz von Omar A.. Er geriet in Kreise, die ihn zum Drogenkonsum verführten. Beschaffungskriminalität war es vornehmlich, die für sieben Einträge ins Strafregister und fünf Verurteilungen sorgte.

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Darunter waren Delikte wie Bedrohung, Beleidigung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Unterschlagung, Körperverletzung und immer wieder Diebstahl oder Einbruch. So fand Omar A. offenbar keine Zeit, einen Sprachkurs abzuschließen, staatliche Zuwendungen wurden gestrichen. Bei seinen Taten war der 40-Jährige weder wählerisch noch vorsichtig: Er verwüstete und stahl, was ihm unter die Finger kam und hinterließ DNA-Spuren, die auch in diesem Fall zur Festnahme führten. Wie es den Opfern erging, fragte er nicht. Vom Einbruch in Cronenberg hat sich die Tochter der betroffenen Familie bis heute nicht erholt – sie ist in einen anderen Stadtteil umgezogen. Auch vom Diebesgut tauchte nie wieder etwas auf – Omar A. tauschte es wohl am Hauptbahnhof gegen Rauschgift ein.

Urteil über dem Antrag der Staatsanwaltschaft

Vor Gericht zeigte sich der Täter reuig, redete viel und ließ durch seinen Dolmetscher immer wieder Entschuldigungen vorbringen. War die Reue nur vorgeschoben? Bisher jedenfalls beeindruckten Omar A. auch keine Haftstrafen: Nach jeder Entlassung folgten nach sechs Tagen beziehungsweise nach höchstens einem Monat neue Straftaten. Die Staatsanwältin beantragte zwei Jahre und neun Monate Haft. Verteidigerin Stefanie Siriu wollte für ihren Mandanten Bewährung, Therapie zum Drogenentzug und einen Bewährungshelfer erreichen. Auch wenn Omar A. in seinen letzten Worten fast um Hilfe bettelte, kannte Richter Oliver Kloß keine Gnade.

Er schickte Omar A. für drei Jahre und sechs Monate in Haft, plus 4.000 Euro Geldstrafe. In der Haftstrafe sind neun Monate für den Einbruch in Cronenberg enthalten. „Strafen zeigten bisher bei ihnen kein Wirkung“, sagte Richter Kloß: „Die Öffentlichkeit muss vor Ihnen geschützt werden.“