20.07.2022, 17.54 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Halteverbote an Hl. Ewalde: Die Rückkehr zum „Status quo ante“

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Vertreter der Gemeinde Hl. Ewalde, von Polizei und Stadtverwaltung sowie der Bezirksvertretung Cronenberg bei dem Ortstermin zu den umstrittenen Halteverboten rund um die Cronenberger Pfarrkirche. | Foto: Meinhard Koke

Im Mai war die Überraschung in der Katholischen Gemeinde Hl. Ewalde groß: Quasi über Nacht hatte die Stadt rund um die Pfarrkirche sowie die benachbarten Pfarr- und Familienzentren an der Hauptstraße beziehungsweise der Straße Neukuchhausen Absolute Halteverbote eingerichtet (die CW berichtete). Zuvor gab es dort eingeschränkte Halteverbote.

Die Neuregelungen warf kritische Fragen auf: Wo sollten fortan zum Beispiel gehbehinderte Gottesdienst-Besucher aussteigen, wo könnten Eltern anhalten, um ihre Kinder zum Ewalde-Kindergarten beziehungsweise zum städtischen Kindergarten gegenüber zu bringen. Oder auch: Wo könnten Leichenwagen zu Trauerfeiern in der Kirche halten – sollten die Särge über die Straße oder die Fußgängerampel in der Nähe getragen werden? Die Gemeinde wandte sich an die Bezirksvertretung (BV) Cronenberg. Als diese in ihrer Mai-Sitzung erfuhr, dass die Sambatrassen-Brücke unterhalb der Grund für die Haltverbote sein soll, da sich darunter immer wieder Lkw festgefahren hatten (die CW berichtete ebenfalls), regte CDU-Fraktionschef Michael-Georg von Wenczowsky einen Ortstermin an. Zu diesem kam es nun Anfang Juli mit Polizei und Stadtverwaltung.

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Ergebnis: „Wir sind mit dem Ortstermin sehr zufrieden“, dankt Hans-Joachim Bergner, der Vorsitzende des Kirchenvorstandes von Hl. Ewalde, dem Stadtteilparlament und CDU-Sprecher von Wenczowsky: Er habe die Vor-Ort-Problematik erläutert, nachdem auch die Polizei keine Bedenken gegen eine Rücknahme der Verbote hatte, sei die Rückkehr zum „Status quo ante“, also den Regelungen zuvor, vereinbart worden. Entsprechend werden künftig Eltern wieder an der Straße Neukuchhausen (zeitlich befristet) halten können, um ihre Kinder zu den beiden dortigen Kindergärten zu bringen beziehungsweise von dort abzuholen. Eltern von Kindern mit Behinderungen, die länger halten müssen, können einen Parkberechtigungsschein beantragen. Außer zu den dort zuvor gültigen Beschränkungen zu Berufsverkehrszeiten wird man auch wieder vor der Kirche an der Hauptstraße halten dürfen.

Um zu verhindern, dass sich erneut Lkw unter der Sambatrassen-Brücke festfahren, sollen am Beginn beziehungsweise Ende der Straße Neukuchhausen Hinweisschilder mit einer Höhenbegrenzung für Lkw aufgestellt werden. „Wir sind sehr dankbar, dass sich die Bezirksvertretung unseres Anliegens angenommen hat“, freut sich Kirchenvorstand Bergner über die Lösung: Außer einer Eingangsbestätigung des Oberbürgermeister-Büros habe er bis heute nichts auf seine Schreiben hin von der Stadt gehört: „Ohne das Einschalten der BV würden wir vielleicht bis heute noch warten…“