08.02.2023, 10.15 Uhr | Meinhard Koke | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Nach Raser-Flucht: Fast fünf Jahre Haft für Kokain-Geschäfte
Ins Netz der Polizei geraten war er nach einer rücksichtslosen Fluchtfahrt durch die Südstadt mit Unfall und Totalschaden am Kreisverkehr Sandhof (die CW berichtete). Dabei lag ein Kilogramm Kokain in seinem Kofferraum – genug für mehr als 30.000 Portionen. Nach einem Strafprozess um Drogen-Großhandel mit Kokain und Marihuana hat das Landgericht gegen einen 32 Jahre alten Angeklagten nun vier Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe verhängt.
Der Mann hatte keine Vorstrafen, ist nicht suchtkrank und hatte gestanden. Das Urteil kann er noch anfechten; Bewährung ist bei der Strafhöhe allerdings unmöglich. Den Führerschein des Mannes zog das Gericht ein, weil er die Fahrerin des Wagens zur Fluchtfahrt mit dem 75.000-Euro-BMW angestiftet hatte: Laut Geständnis forderte er sie auf, Gas zu geben, um sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Er habe im Hinblick auf die Drogen im Auto gesagt: „Wenn wir jetzt kontrolliert werden, haben wir ein Problem.“ Gegen die Frau läuft ein eigenes Strafverfahren.
Am Abend des Unfalls, am 19. März 2022, war der Angeklagte auf der A46 von Düsseldorf nach Wuppertal unterwegs, als Polizisten in einem Funkstreifenwagen der Fahrstil des 5er-BMW auffiel. Darauf kam es zur Flucht mit dem hochmotorisierten Wagen von der Autobahn über Burgholztunnel, Hahnerberg und Jägerhofstraße bis zum Sandhof. Der Wagen überfuhr mit voller Wucht den dortigen begrünten Kreisverkehr; alle Reifen platzten, das Auto schlug in einen Bordstein ein. Der Angeklagte flüchtete zu Fuß weiter, stellte sich aber am folgenden Tag der Polizei.
Drogen-Raser war Angestellter im öffentlichen Dienst
Der 32-Jährige lebt in Herdecke, ist ledig und arbeitete parallel zu seinen Drogengeschäften als Angestellter im öffentlichen Dienst: Für eine Behörde in Westfalen schob er im Team zwangsweise Ausländer ab, die kriminell geworden waren. Der vorsitzende Richter verdeutlichte dem 32-Jährigen in der vorläufigen, mündlichen Urteilsverkündung, dass er bei reinem Marihuana-Handel eine geringere Strafe bekommen hätte: „Bei Kokain sieht es anders aus…“
| Dirk Lotze