01.02.2024, 13.24 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

BV Cronenberg: Richtlinie „durchkreuzt“ Küllenhahn-Zebrastreifen

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Symbolfoto: Pixabay

Die Bezirksvertretung (BV) Cronenberg hatte die Stadtverwaltung beauftragt, zu prüfen, inwieweit Zebrastreifen am Küllenhahn eingerichtet werden können (die CW berichtete), um vor allem Kinder auf ihrem Weg zur Schule oder zu den Spielplätzen besser zu schützen. Nun ist die Antwort der Stadt da: Für alle vorgeschlagenen Kreuzungen hält die zuständige Verwaltung das Anlegen von Fußgängerüberwegen aufgrund der Auto- und Fußgängerfrequenz nicht für möglich.

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Hintergrund der Ablehnung ist die „Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ). Laut dieser, so teilt die Stadt mit, sei ein Zebrastreifen zum Beispiel nur möglich, wenn die Nutzerfrequenz bei mindestens 50 Fußgängern pro Stunde liege. Das sei an keiner der Küllenhahner Prüfstellen der Fall, und auch „abweichende Ermessensspielräume“ könnten hier nicht „gezogen“ werden – Zebrastreifen könnten daher an keiner der benannten Stellen am Küllenhahn eingerichtet werden.

Bezirksbürgermeisterin Scherff will nicht locker lassen…!

Bezirksbürgermeisterin Miriam Scherff (SPD) zeigt sich davon wenig begeistert. Die Ursache der Ablehnung hat sie im Bundesrat ausgemacht: In der Länderkammer blockierten die CDU-geführten Landesregierungen eine „dringend“ notwendige Modernisierung der Verwaltungsvorschriften, fordert die Cronenberg-Bürgermeisterin mehr Spielraum für die Kommunen. „Ich bin der Meinung, dass sich auch für wenige Fußgänger eine Verbesserung der Verkehrssicherheit lohnt“, kündigte Scherff an, nun bei der Stadt hinterfragen zu wollen, welche Ausnahmen am Küllenhahn möglich sind, um zumindest an den wichtigsten Kreuzungsbereichen vielleicht doch Zebrastreifen realisieren lassen zu können.