24.07.2024, 10.31 Uhr   |   Marion Heidenreich   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Cronenberg-Küllenhahn: „Wissenswertes“ – zuletzt rund um Jagd

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Neben Bernd Berenbeck (vo. mi.) konnte Prof. Dr. Martin Fleuß (daneben) zahlreiche Gäste „in Grün“ zu dem „Wissenswertes“-Abend begrüßen. | Foto: Marion Heidenreich

In der Reihe „Wissenswertes“ der Evangelischen Gemeinde Cronenberg-Küllenhahn ging es beim letzten Termin um die „Aufgaben eines Jagdausübungsberechtigten“ – und damit auch um die Frage: „Was ist überhaupt Jagd?“. Zu diesem Thema hatte Prof. Dr. Martin Fleuß den Pächter des Jagdreviers „Nöllenhammer“ und langjährigen Jäger-Ausbilder Bernd Berenbeck ins Gemeindehaus an der Nesselbergstraße 12 eingeladen.

Der „Jäger aus Leidenschaft“ kam allerdings nicht allein: Die Bläsergruppe des Deutschen Teckel Klub (DTK) 1947 Wuppertal-Vohwinkel e.V. rahmte den Abend mit Hörnerklängen von der Jäger-Begrüßung bis hin zum -Abschied ein. Rund 400.000 Mitglieder verzeichnet der Deutsche Jagdverband, davon sind rund 70.000 JägerInnen Mitglied im NRW-Landesverband. Die Kreisjägerschaft Wuppertal hat rund 500 Angehörige, die sich um Hege und Pflege der Jagdreviere kümmern. Hinzu kommen keinem der Verbände angeschlossene JägerInnen. Die Einhaltung der Vorschriften unterliegt der Aufsicht der Unteren Jagdbehörden, den Forstämtern und selbstverständlich auch den Jagdgenossenschaften. War früher die Jagd ein Adels-Privileg, so finden sich heute JägerInnen in allen gesellschaftlichen Schichten. Auch ist Jagd längst keine „Männerdomäne“ mehr: In den letzten Jahren verzeichnete der Deutsche Jagdverband einen enormen Zuwachs an (Jung-)Jägerinnen.

Jägerwissen statt Jägerlatein

Die Ausbildung zum Jung-Jäger dauert ein Jahr und erfordert umfangreiches Wissen, nicht umsonst wird die Prüfung als „Grünes Abitur“ bezeichnet: Ab 2025 wird die Jäger-Prüfung einen Fragenkatalog von 2.500 Fragen (aktuell 1.000) aus unterschiedlichen Fachbereichen wie Wildtierkunde, Jagd- und Naturschutzrecht, Hege, Wildbrethygiene und Waffenkunde enthalten. Zudem muss sich ein Jung-Jäger zunächst drei Jahre „bewähren“, bevor er als jagdpachtfähig anerkannt wird.

Neben den Schonzeiten auf Bundes- und Länderebene der verschiedenen Wildtiere gilt es auch Sonderregelungen zum Abschuss zu kennen. „Im Zweifel lieber nicht schießen“; gerade bei Tauben, so Bernd Berenbeck, sollte der Jäger sicher gehen, dass sie „nicht verheiratet“ sind – es sich also nicht um eine teure Brieftaube handelt. Auch zum Beispiel Wildschwein-Frischlinge unter 25 kg sind tabu – verstößt ein Jäger gegen die Jagdgesetze, wird er bestraft, bis hin zum Entzug des Jagdscheines und – reviers. Temporäre und örtlich begrenzte Sonderregelungen zum Schutz des Waldes oder vor Ernteverlusten können bei der Unteren Jagdbehörde erwirkt werden. Die Jagdgemeinschaft lebt vom Brauchtum und der Achtung vor dem „erjagten Wild“. Die wichtige Aufgabe der Hege und Pflege der heimischen Flora und Fauna steht dabei im Vordergrund: „Wer Jagd als Hobby versteht – für den ist bei uns kein Platz“, unterstrich Bernd Berenbeck deutlich: „Jagd ist Passion!“

Schonzeit gilt für alle Nutzer

Auf die Schonzeiten sollten alle Waldnutzer Rücksicht nehmen und auch achtgeben, dass Haustiere wie Hund und Katze die tragenden Tiere nicht stören. Vermeintlich verlassene Jungtiere wie Rehkitze oder Junghasen sollten in Ruhe gelassen und keineswegs „gerettet“ werden: „Jungtiere des Wildes haben in den ersten vier Monaten keinen Eigengeruch, damit sind sie vor Fressfeinden geschützt“, erklärte Berenbeck. Aber auch kranke Wildtiere soll man keineswegs „einsammeln“ –Krankheiten wie Räude, Myxomatose oder das Aujeszky-Virus sind auch fürs geliebte Haustier mitunter tödlich. Für den Menschen ist der Genuss von Wildbret dagegen nach der Verarbeitung unbedenklich – dafür garantieren auch die verpflichtenden Labortests des erlegten Wildes…