12.06.2026, 14.15 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Straßenbaubeiträge: Die Stadt rät Eigentümern zu Widerspruch

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Die Jägerhofstraße während der Bauarbeiten, welche im Sommer 2024 abgeschlossen werden konnten. | Foto: Meinhard Koke

Eigentümer in insgesamt 31 Straßen in Wuppertal müssen nachträglich mit Straßenbaubeiträgen rechnen. Das geht aus einem Sachstandsbericht hervor, den die Stadtverwaltung jetzt den politischen Gremien vorlegt. Insgesamt handelt es sich um ein Beitragsvolumen von rund 700.000 Euro. 

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Hintergrund sind Versäumnisse innerhalb der Verwaltung in den Jahren 2020 bis 2024 (die CW berichtete). Hier wurden mehrere Straßenbaumaßnahmen von der Stadt nicht rechtzeitig in die vorgeschriebenen Straßen- und Wegekonzepte aufgenommen. Dadurch konnten die Projekte nicht von einer vollständigen Landesförderung profitieren: Die NRW-Bank lehnte die entsprechenden Förderanträge im Jahr 2025 ab – Konsequenz: die Grundstückseigentümer werden zur Kasse gebeten.

Zwei Straßen im CW-Land betroffen
Unter den 31 Straßen in Wuppertal sind im CW-Land die Jägerhofstraße sowie der Stauffenbergweg betroffen. Obwohl der Fehler bei der Stadt liegt, darf die Verwaltung hier nicht auf die Erhebung der Eigentümer-Beiträge verzichten: Damit würde sie gegen Haushaltsrecht verstoßen. Da die ersten Ansprüche Ende des Jahres zu verjähren drohen, werden die Beitragsbescheide nun schrittweise bis zum Jahr 2028 verschickt. Laut Stadt werden betroffene EigentümerInnen zuvor informiert und erhalten Gelegenheit zu Anhörung und Akteneinsicht.

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Nach Widerspruch: Stadt stellt Bescheide „ruhend“
Um die Belastungen möglichst gering zu halten, empfiehlt die Stadt gegen Beitragsbescheide zunächst  Widerspruch einzulegen. Die Verwaltung will die betreffenden Verfahren dann ruhend stellen: Bis Gerichte abschließend über die Rechtmäßigkeit der Bescheide entschieden haben, sollen die betreffenden Forderungen dann zunächst nicht bezahlt werden müssen. 

Zwei Klagen aktuell bereits vor Gericht
Derzeit sind bereits zwei Klagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Sollte das Gericht die Bescheide hier für rechtswidrig erklären, würden die entsprechenden Forderungen zurückgenommen, kündigt die Stadt. Damit ähnliche Versäumnisse zukünftig ausgeschlossen sind, hat die Verwaltung die Vorgänge nach eigenen Angaben aufgearbeitet und neue Strukturen eingeführt. Darüber hinaus stehe man weiter im Austausch mit der NRW-Bank und anderen betroffenen Kommunen.

Alle Betroffenen Straßen in Wuppertal:
Am Hochsitz/Farnweg, Hagebuttenweg/Sanddornweg, Kondorweg, Kothener Straße, Kurt-Drees-Straße, Lortzingstraße, Meisenstraße, Normannenstraße, Rabenweg, Sodastraße, Stauffenbergweg, Virchowstraße, Wikingerstraße, Winterstraße (Verjährung zum 31.12.2026, geschätztes Beitragsvolumen circa 269.000 Euro); Ehrenhainstraße, Eichenstraße, Gräfrather Straße, Humboldtstraße, In der Fleute, Insterburger Straße, Jägerhofstraße, Kastanienweg, Kickersburg, Marschallstraße, Memelerstraße, Nathrather Straße, Reichsstraße, Rottscheider Straße, Rubenstraße, Wilkhausstraße, Am Sonnenschein (Bearbeitung hier ab 2027, Beitragsvolumen: circa 439.000 Euro).