14.04.2011, 10.03 Uhr   |   Marcus Müller   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Bad-Unglück: Ermittlungen wieder aufgenommen

Es kommt wieder neue Bewegung in den Fall des 7-jährigen Jungen aus Velbert, der im Sommer 2009 bei einem Badbesuch mit einer Jugendgruppe im Freibad Neuenhof tödlich verunglückte. Wie Staatsanwältin Friedel Heuermann gegenüber der CW bestätigt, hat sie ihrerseits die Ermittlungen wieder aufgenommen. Sie wolle damit einen neuen Aspekt rechtsmedizinisch untersuchen lassen, erklärt Heuermann.

Der Bevollmächtigte der Familie des Kindes habe Einspruch gegen die Einstellung der Ermittlungen eingelegt, wonach man nun zwei Sachverhalte noch einmal genauer überprüfe. Zum einen sei noch immer fraglich, wie lange der 7-Jährige genau unter Wasser geblieben sei. War es nur eine kurze Zeit bei den üblichen „Luftanhalte-Spielchen“, die von der Gruppe laut einer Zeugin im Nichtschwimmer-Bereich gespielt worden sein sollen, oder war der Junge darüber hinaus unbemerkt unter Wasser geraten? Andererseits steht die Frage im Raume, ob er bei einem rechtzeitigen Entdecken noch hätte gerettet werden können.

„Die Beweislage hat sich nicht geändert“, erklärt Staatsanwältin Heuermann. Die Ermittlungen waren Anfang des Jahres eingestellt worden, weil den Betreuern der 12-köpfigen Schülergruppe aus Velbert sowie der Badaufsicht kein Verschulden nachgewiesen werden konnte. Allerdings zeigt Heuermann Verständnis für die Familie des Jungen, die natürlich „lückenlose Aufklärung“ fordern würde. Aus diesem Grund habe man mit den neuerlichen Ermittlungen auch eine anderes rechtsmedizinisches Institut beauftragt. Mit Ergebnissen rechnet man seitens der Staatsanwaltschaft Anfang bis Mitte Juni.