20.06.2012, 12.09 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Küllenhahn: Keine Spielhalle im leeren Schlecker-Laden
Auf der Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am heutigen Mittwoch, 20. Juni 2012, steht sie noch drauf, in der Bezirksvertretung Cronenberg war sie am 13. Juni 2012 schon kein Thema mehr: die geplante Änderung des Bebauungsplanes 884/2, der den Bereich Nöllenhammerweg/Harzstraße umfasst. Damit sollte der Einrichtung einer Spielhalle und eines Wettbüros in dem betreffenden Areal auf Küllenhahn vorgebeugt werden, dazu besteht aber offensichtlich keine Notwendigkeit mehr: Ein Spielcasino ist nach CW-Informationen im Bereich Nöllenhammerweg/Harzstraße gar nicht zulässig.
Wie die CW erfuhr, sollen Interessenten ein Auge auf ein Ladenlokal an der Küllenhahner Straße geworfen haben, das im Zuge der Schlecker-Pleite seit Wochen leer steht. Der Einrichtung einer Spielhalle in der ehemaligen Schlecker-Filiale sollte daher mit einer B-Plan-Änderung vorgebeugt werden; da das Küllenhahner Ladenlokal jedoch in einem Mischgebiet liegt, das ganz überwiegend durch Wohnnutzung geprägt sei, besteht nach Auffassung der Stadt in dem Bereich sowieso keine Genehmigungsgrundlage für eine Spielhalle.
Auch an der Hahnerberger Straße wollte eine Spielhalle schon einmal in eine geräumte Schlecker-Filiale einziehen; nicht zuletzt durch die Erarbeitung eines Spielhallenkonzepts für die Stadt, welche für die Cronenberger Dorf-Mitte von vornherein eine „Schutzzone“ gegen Spielstätten vorsehen soll (die CW berichtete), will die Stadt einem (weiteren) Wildwuchs von Glücksspiel-Läden in Wuppertal einen Riegel vorschieben.