15.11.2012, 15.17 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Experten contra Schützengilde in der Kohlfurth

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Türe zu, Fensterläden "verrammelt" - bei der Schützengilde in der Kohlfurth herrscht aktuell ziemlich unübliche Ruhe.

Wie berichtet, stellte die Bergische Schützengilde St. Sebastianus e.V. in der vergangenen Woche den Schießbetrieb auf ihrer Anlage in der Kohlfurth ein. Wie Schützengilde-Vorsitzender Walter Herrmann zwischenzeitlich gegenüber der CW erklärte, hat die Einstellung nichts mit den Querelen um Veranstaltungen in der Schützenhalle mit der Polizei zu tun: Die Polizei Wuppertal hatte ein Rock-Konzert untersagt; das Event musste kurzerhand in ein Zelt verlegt werden, der Schützengilde wurde ein Bußgeld von 1.000 Euro „aufgebrummt“.

Grund für die Einstellung des Schießbetriebs sind laut Walter Herrmann vielmehr Auflagen zum Lärmschutz. Diese, so räumt der Schützengilde-Chef ein, seien dem Verein bereits vor seiner Amtszeit im Jahre 2006 auferlegt worden: „Ich wusste davon nichts“, so Herrmann; das Versäumnis wolle man nun schnellstens beheben. Im Frühjahr 2013 werde der Schießbetrieb wieder aufgenommen.

Die polizeiliche Untersagung von Veranstaltungen will die Schützengilde indes nicht hinnehmen und hat derweil einen Rechtsanwalt eingeschaltet: „Ist gibt keinen Paragraphen, der das Feiern in Schießhallen grundsätzlich verbietet“, erklärt Schützen-Chef Herrmann: „Andere Schützenvereine machen das doch auch.“ So auch die Kohlfurther Schützen: Bereits seit 1991, berichtet Walter Herrmann, organisiere er hier regelmäßig Veranstaltungen – nie habe es Probleme gegeben. Die Schützengilde habe dazu auch die Genehmigungen des städtischen Ordnungs- und Bauamtes.

Als grundsätzlich „nicht zulässig“ bezeichnet indes der für die Überwachung der Wuppertaler Schießstätten zuständige Polizeibeamte die Durchführung von Veranstaltungen in Schießhallen. In der Kohlfurth werde mit scharfer Munition geschossen – Pulverrückstände könnten sich daher bei Feiern entzünden und zu einem Brand führen, begründet der Beamte, der namentlich nicht genannt werden möchte, sein Verbot: „Das ist eine Schießbahn, das kann man nicht machen!“ Von der Durchführung von Konzerten oder Hallentrödelmärkten in der Kohlfurth habe man erst jetzt per Zufall erfahren.

Grundsätzlich, so der Polizei-Vertreter weiter, sei jede Nutzung einer Schießstätte zu beantragen und von einem Gutachter zu prüfen: Ein Gutachter werde so etwas sicherlich nicht genehmigen, zeigt sich der Polizeibeamte überzeugt. Experte Franz-Willi Königs stimmt zu: Auf Schießständen, auf denen nur Druckluftwaffen zum Einsatz kommen, seien Veranstaltungen kaum problematisch. Aber: Für Schießstätten wie in der Kohlfurth, wo mit groß- und kleinkalibrigen „Feuerwaffen“ geschossen wird, hält Königs Veranstaltungen für sogut wie ausgeschlossen.

Der Grund: Die Reinigung der Schießstände von unverbrannten Treibladungspulverresten, Bleistaub und weiteren Schadstoffe sei derart aufwändig, dass sie für die Vereine kaum zu leisten sei und in keiner Relation stünden. Königs muss es wissen: Der Herzogenrather ist öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter für die Sicherheit von nicht-militärischen Anlagen, übrigens einer von nur vier derartigen Gutachtern in ganz NRW. „Bei Reinigungs- und auch Wartungsarbeiten sind im Übrigen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorgeschrieben“, berichtet Königs gegenüber der CW: „Auch erscheint fraglich, wie man in einem Schießstand sicherstellen kann, dass niemand Bereiche erreicht oder möglicherweise anfasst, wo die Aufnahme von Schadstoffen mit Sicherheit stattfindet.“

Insofern erscheint es fraglich, ob im nächsten Jahr in der Kohlfurth nicht nur wieder geschossen, sondern auch gefeiert und getrödelt werden darf…