02.08.2013, 16.22 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

L 419-Ausbau: Kein Lärmschutz unterhalb des Burgholztunnels

Artikelfoto

Das Ostportal des Burgholztunnels: Mit nur zehn Prozent mehr Verkehr rechnet das Land hier nach dem Ausbau des L 419-Lückenschlusses zur A1. Lärmschutzwände, wie hier entlang der L 418 auf Küllenhahn, sollen daher am Westportal des Burgholztunnels nicht notwendig sein.

Mit einem nur circa zehnprozentigen Anstieg des Verkehrsaufkommens auf der L 418 rechnet das NRW-Verkehrsministerium nach dem Ausbau und dem Direktanschluss der nachfolgenden L 419 in Ronsdorf an die A1. Das teilte NRW-Verkehrsminiter Michael Groschek am Dienstag, 30. Juli 2013, in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage mit, die der FDP-Landtagsabgeordnete Marcel Hafke zuvor an die Landesregierung gestellt hatte.

Hintergrund der Hafke-Anfrage sind Forderungen von Anwohnern des Boltenberg-Viertels, die im Zuge des L 419-Ausbaus mehr Verkehrslärm befürchten und daher zwischen der L 418-Auffahrt zur A46 und dem Westportal des Burgholztunnels Lärmschutzmaßnahmen fordern. Das könnte auch für die Bewohner des Bereichs „Zur Kaisereiche“ auf Küllenhahn oder auch das zukünftige Kinderhospiz Burgholz von Interesse sein. Das NRW-Verkehrsministerium geht indes von keiner „merklichen Lärmpegelsteigerung“ nach dem Ausbau des L 419-Lückenschlusses aus: Vielmehr würde der Verkehr von 59.000 Kraftfahrzeugen pro Tag (Stand 2010) nur auf täglich bis zu 64.000 Fahrzeuge in 2025 ansteigen, prognostiziert Minister Groschek in seiner Antwort auf die FDP-Anfrage.

Eine entsprechende lärmtechnische Untersuchung dazu, so Groschek weiter, habe ergeben, dass durch den bezifferten Anstieg der Verkehrsmenge auf der L 418 keine Grenzwerte überschritten würden, die Lärmschutzmaßnahmen notwendig machten. „Die Ortslage Boltenberg ist vom direkten Lärm des Ausbaubschnitts der L 419 nicht betroffen“, heißt es zudem etwas lapidar in dem Schreiben des Ministeriums.