26.07.2016, 19.53 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Überfälle: Bewährungstrafen mit Auflagen für Räuber-Quintett

Artikelfoto

Vor Gericht erklärten sie, von Älteren gehört zu haben, dass mit Überfällen leicht an Geld zu kommen sei. Als sie dann in Geldnot waren, verübte das Quintett innerhalb weniger Wochen im Frühjahr drei Überfälle, zwei davon auf Spielhallen im CW-Land (die CW berichtete). Nachdem sich die zwischen 16 und 18 Jahre alten Räuber seit Juni für die Überfälle vor dem Amtsgericht Wuppertal verantworten mussten, wurden am 18. Juli 2016 die Urteile gesprochen: Alle fünf Täter erhielten Bewährungsstrafen, allerdings verbunden mit Auflagen und einer sogenannten Vorbewährung.

Das bedeutet, dass das Gericht nach einer gewissen Zeit prüfen wird, ob die Bewährungsauflagen erfüllt werden. Wenn nicht, dann wird die Bewährung widerrufen. So erhielten Mekail B. und Redouan B. jeweils wegen schweren Raubes in zwei Fällen und räuberischer Erpressung Einheitsjugendstrafen von zwei Jahren mit Vorbewährung. In sechs Monaten wird das Gericht endgültig darüber befinden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

So müssen Mekail B. und Redouan B. ein Anti-Aggressionstraining absolvieren, regelmäßig zur Schule gehen und fünf Stunden gemeinnützige Arbeit wöchentlich leisten. Sollten sie diese Auflagen nicht erfüllen, wandern sie ins Gefängnis. Die gleichen Auflagen für die Vorbewährung muss Mouxime A. erfüllen. Er wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung verurteilt.

Dara S. erhielt wegen Raubes eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Bewährung. Er muss ebenfalls ein Anti-Aggressionstraining machen und regelmäßig die Schule besuchen. Darüber hinaus erhielt Dara S. zwei Wochen „Warnschussarrest“, also Jugendarrest. Dennis C. schließlich wurde wegen Beihilfe zur räuberischen Erpressung zu einer Woche Dauerarrest verurteilt.

Dass die Angeklagten die vorgeworfenen Überfälle auf die Spielhallen in der Hahnerberger Straße und der Blumenstraße in der Südstadt sowie einen Kiosk am Ostersbaum einräumten, wertete das Gericht strafmildernd. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.