03.03.2017, 20.01 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Lackschäden an Pkw: „Selbstjustiz“ durch Parkverbotsschild?
Hatte da etwa ein Halteverbots-Schild nächtliche Selbstjustiz geübt? Als ein 50-Jähriger am vergangenen Freitag, 24. Februar 2017, zu seinem Pkw zurückkehrte, den er am Abend zuvor an der Sudberger Straße abgestellt hatte, stellte er fest, dass der VW Golf beschädigt war: Ein Straßenschild war auf den Pkw gefallen und hatte Lackschäden in Höhe von insgesamt etwa 500 Euro an dem Auto verursacht.
Auf CW-Nachfrage verlautete von der Polizei Cronenberg, dass der Golf ordnungsgemäß abgestellt gewesen sei. Zudem, so versicherte Cronenbergs Dienststellen-Leiter Ottmar Ay weiter, habe es sich auch nicht um „das vorsätzliche und rüde Abfallen“ eines Parkverbotsschildes gehandelt. Vielmehr wurde der Pkw durch ein sogenanntes Gefahrenschild beschädigt, dass vermutlich durch die Sturmböen am Abend beziehungsweise in der Nacht zuvor aus seiner Befestigung gelöst worden war.
Ob es sich bei dem „vom Winde verwehten Schild“ zum Beispiel um das „Zeichen 117“ handelte, welches vor gefährlichem Seitenwind warnt, konnte die Cronenberger Polizei derweil nicht bestätigen…