22.01.2020, 13.15 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Wahlkreis-Zuschnitte: Wohl nur geringe Änderungen im CW-Land?
Die Stichwahl-Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtes vom 20. Dezember 2019 bedingt nicht nur, dass es bei der kommenden Kommunalwahl im September doch eine Entscheidungswahl zwischen den beiden Bürgermeister-Kandidaten mit den meisten Stimmen geben wird. Die CDU/FDP-Landesregierung hatte die Stichwahl abschaffen wollen, die SPD hatte dagegen geklagt – mit Erfolg.
Im Zuge des Urteils der NRW-Verfassungsrichter müssen nun auch die Wahlbezirks-Zuschnitte überprüft werden. Denn die Richter hatten den Kommunen auch aufgegeben, dass die Größe von Wahlkreisen um höchstens 15 Prozent der durchschnittlich dort lebenden Wahlberechtigten differieren dürfe. Laut Kommunalwahlgesetz waren bislang Unterschiede der Wahlkreis-Größen bis zu 25 Prozent möglich.
Von dieser Entscheidung ist auch Wuppertal betroffen: „Wir müssen einige der insgesamt 33 Wahlbezirke für die Kommunalwahl im September an die neuen Vorgaben anpassen“, erläuterte Wahlleiter Johannes Slawig am Montag. Dabei steht die Stadt unter Zeitdruck: Wie Oliver Pfumfel von der Stadt berichtet, sollen die Veränderungen spätestens am 20. Februar im Wahlausschuss verabschiedet werden. Für das CW-Land geht die Stadt davon aus, dass die Anpassungen ob des Urteils der Münsteraner Verfassungsrichter geringfügig ausfallen werden.
Genaues wisse man zwar noch nicht, unterstrich Oliver Pfumfel gegenüber unserer Zeitung. Voraussichtlich seien jedoch nur im Bereich der Wahlkreise Cronenberg-Nord beziehungsweise Friedrichsberg und Grifflenberg vereinzelte Anpassungen von Stimmbezirken notwendig. Für die betroffenen Wähler könnte das aber etwas unbequeme Folgen haben: Wer bislang um die Ecke zur Wahl ging, für den könnte im September der Gang an die Urne länger werden…