26.03.2020, 16.27 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Kleine und mittelständische Unternehmen: Stadt stundet Steuern

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Um kleine und mittelständische Unternehmen während der Corona-Krise zu entlasten, bietet die Stadt Steuerpflichtigen die Möglichkeit einer Stundung von Steuerzahlungen an – und zwar unter Verzicht auf Verzinsung! Auch ermöglicht es die Stadt, die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen wegen Umsatzrückgängen unbürokratisch zu beantragen (gewerbesteuer@stadt.wuppertal.de).

„Das bedeutet, dass auch Wuppertaler Unternehmen unbürokratisch Stundungen von Steuerzahlungen unter Verzicht auf eine Verzinsung, ebenso wie eine Anpassung künftiger Gewerbesteuervorauszahlungen beantragen können“, erläutert Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig: „Vor allem geht es jetzt erst einmal darum, die Liquidität der Unternehmen zu stärken, damit möglichst viele Unternehmen und Arbeitsplätze erhalten werden.“

Von der neuen Regelung ist allerdings die Zahlung von Steuerrückständen aus dem Vorjahr oder den Vormonaten nicht betroffen. Hier könne nur bei Notlagen eine Stundung gewährt werden. Dennoch: „Hierbei geht es insbesondere darum, unsere klein- und mittelständischen Unternehmen vor Ort kurzfristig zu unterstützen“, erklärt Oberbürgermeister Andreas Mucke zu der Stadt-Stundung: „Alle Unternehmen, auch die vielen Familien- oder Solo-Unternehmen, sind wichtig für den Wirtschaftsstandort Wuppertal. Gemeinsam wollen wir die für uns alle schwierige Zeit überstehen.“

Zugleich erneuern Oberbürgermeister und Stadtdirektor ihre Forderung, dass Bund und Land die Städte bei ihrem Bemühen, die finanziellen Folgen der Krise zu bewältigen, unterstützen müssten. Auch der Städtetag hatte angemahnt, dass die Kommunen finanzielle Unterstützung nötig hätten.

Weitere Informationen gibt es unter: www.wuppertal.de/vv/oe/403.21.php