23.02.2021, 10.43 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Stadt-Verfügung: Spiel-Limit & Maskenpflicht um Dorp-Läden raus

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Beim Einkaufen in der Cronenberger Ortsmitte besteht rund um die Dörper Geschäfte laut der neuen Wuppertaler Allgemeinverfügung zwar keine Maskenpflicht mehr. Allerdings schreibt die NRW-Schutzverordnung nun das Tragen von Alltagsmasken vor. | Foto: Marcus Müller

Update (24.02.2021, 9.47 Uhr):
Wie zwischenzeitlich klar geworden ist, besteht rund um alle Geschäfte in ganz NRW, also auch im Nebenzentrum Cronenberg, doch weiterhin Maskenpflicht. Zwar ist die betreffende Verpflichtung tatsächlich nicht mehr in der neuen städtischen Allgemeinverfügung enthalten.

Allerdings hat das Land NRW in seiner novellierten Corona-Schutzverordnung festgelegt, dass in einem Zehn-Meter-Radius zum Eingang von geöffneten Einzelhandelsgeschäften eine Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken besteht. Diese gilt auch auf den Zuwegungen zu dem Geschäft, auf dessen Grundstück und Parkplatzflächen. Ebenfalls besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske zum Beispiel auch auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich.

Wir bitten, das Missverständnis zu entschuldigen! Die veränderte Corona-Schutzverordnung des Landes ist hier abrufbar: www.land.nrw/corona.

Erstnachricht:
Zum heutigen Dienstag, 23. Februar 2021, ist eine neuen Corona-Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal in Kraft getreten. Aus Sicht der Stadtteile abseits der Fußgängerzonen ist das wesentlich Neue daran ist, was sie nicht mehr drin steht.

Denn die Maskenpflicht rund um die Geschäfte in ganz Wuppertal ist nicht mehr aufgeführt – im Umfeld der Läden in der Cronenberger Ortsmitte wie auch in den weiteren Wuppertaler Nebenzentren müssen also keine Mund-Nase-Bedeckungen mehr getragen werden. Gleichwohl empfiehlt die neue Stadt-Verordnung „dringend“, „im gesamten öffentlichen Raum grundsätzlich eine geeignete“ Maske zu tragen.

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Und passend zum vorfrühlingshaften Wetter bedeutet die neue Stadt-Verfügung auch eine Lockerung für die kleinen Wuppertaler: Denn auch die bisherige Beschränkung der Nutzungszeiten der Spielplätze in der Stadt ist in der Verfügung auch nicht mehr aufgeführt – Kinder können also wieder „normal“ auf den städtischen Spielarealen toben, allerdings natürlich auf Abstand und nur bis 14 Jahre…!

Die neue städtische Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 7. März. Abseits der Wuppertaler Regelungen gelten die Beschränkungen der neuen NRW-Coronaschutz-Verordnung, die ebenfalls heute in Kraft getreten und hier abrufbar ist: land.nrw/corona.