08.04.2021, 20.49 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

NRW-Schulstart: Erste Woche auf Distanz, dann mit Testpflicht

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Die Osterferien in NRW enden zwar am kommenden Montag, 12. April 2021, die meisten Schüler werden aber (noch) nicht in die Klassenzimmer zurückkehren: Wie NRW-Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Abend bekannt gab, erfolgt der Schulstart in der ersten Woche zumeist per Distanz-Unterricht.

Ausgenommen sind die Schüler der Abschlussklassen sowie der Qualifikationsklassen. Auch soll es eine Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 geben. Die Regelung ist auf die erste Woche nach den Osterferien begrenzt. Ab 19. April soll der Unterricht an den NRW-Schulen – so es das Infektionsgeschehen zulässt – im Wechsel-Unterricht fortgesetzt werden.

Hierzu führt das Land eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zwei Selbsttests an den Schulen in NRW ein. Per CoronaBetreuungsverordnung besteht dann zum Schulbesuch die Pflicht, an wöchentlich zwei Corona-Selbsttests teilzunehmen. Nur wer ein negatives Testergebnis vorweisen kann, darf am Präsenz-Unterricht teilnehmen. Die Testpflicht gilt für Schüler, Lehrer und sonstige Schulmitarbeiter und soll in der Schule durchgeführt werden. Alternativ werden aber auch Negativ-Schnelltests aus Teststellen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden alt sein dürfen, akzeptiert.

NRW-Bildungsministerin Gebauer teilt zudem mit, dass die Abiturprüfungen wie vorgesehen am 23. April beginnen werden. Die umstrittenen ZAP10-Prüfungen werden in der Landes-Mitteilung nicht genannt.