15.04.2021, 16.01 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Stadt zieht Corona-Notbremse: Einschränkungen ab Montag?

Artikelfoto

Nachdem am heutigen Donnerstag, 15. April 2021, die Corona-Inzidenz in Wuppertal aufgrund einer Datenpanne die Marke von „200“ „knackte“ und die Intensivbetten im Tal besorgniserregend viel belegt sind, hat der Krisenstab der Stadt zusammen mit den Ratsfraktionen entschieden, die Corona-Notbremse zu ziehen. Im Wesentlichen sollen aus diesen Gründen ab Montag, 19. April 2021, die Beschränkungen des geplanten Bundesinfektionsschutzgesetzes vorweggenommen werden. Eine Allgemeinverfügung der Stadt wird jetzt mit den Landesministerien in Düsseldorf abgestimmt.

„Wir können es uns nicht leisten, die Diskussionen auf der Bundesebene abzuwarten, sondern stehen unseren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber in der Verantwortung jetzt zu handeln“, betont Oberbürgermeister Uwe Schneidewind. Krisenstabsleiter Johannes Slawig bekräftigt das Vorgehen mit der Zahl von 222 Neuinfektionen am Mittwoch: „Dies ist der Höchststand unter den Tageswerten seit Beginn der Pandemie.“

Neben der bereits geltenden Beschränkung der privaten Kontakte wird eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis morgens 5 Uhr eingeführt. In dieser Zeit darf man das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen sind etwa gesundheitliche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinische Behandlungen, Berufstätigkeit oder eine notwendige Betreuung anderer Menschen. Auch Hunde dürfen nach 21 Uhr noch ausgeführt werden. Museen und der Grüne Zoo müssen wieder schließen. Auch Geschäfte außerhalb des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Drogeriemärkte, Blumen- oder Buchläden, Tankstellen etc.) müssen auf kontaktloses „Click & Collect“ umstellen.

Auf Sportanlagen im Tal ist weiter nur Individualsport mit einem Trainer, in Zweiergruppen oder gemeinsam mit Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Ausnahmen gibt es nur für Leistungssportler. Gaststätten und Restaurants dürfen weiterhin nur kontaktlos ausliefern oder Speisen durch die Gäste abholen lassen. Zwischen 21 und 5 Uhr ist hingegen nur die Auslieferung zulässig.

Vorbehaltlich der Landeszustimmung sind Schulen ab Montag – mit Ausnahme der Abschlussklassen – weiter im Distanzunterricht, Kitas bleiben im vom Land festgelegten eingeschränkten Betrieb. Notbetreuungen können allerdings angeboten werden.