25.05.2021, 17.11 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Weiter unter der „Notbremse“: Ab 29. Mai wird’s dann „lockerer“!

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Am vergangenen Freitag, 21. Mai 2021, rutschte die Wuppertal-Inzidenz unter die „Notbremse“-Marke von 100 (die CW berichtete) – in rund einem Monat nach dem Allzeit-Hoch und dem Beginn der Notbremse in der Stadt konnte die Wuppertal-Inzidenz also um etwa Zweidrittel runtergedrückt werden.

Mit dem Unterschreiten der 100er-Marke sind die damit verbundenen Notbremse-Besschränkungen aber noch nicht außer Kraft gesetzt. Die Genehmigung dafür obliegt dem Land NRW und das schreibt vor: Die Bundes-„Notbremse“ gilt erst nicht mehr, wenn die Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 100 liegt. Ist das der Fall, dann tritt die Bundesnotbremse am übernächsten (also siebten) Tag außer Kraft. Für Wuppertal bedeutet das: Die Fünf-Tage-Frist endet am Donnerstag, 27. Mai, ab Samstag, 29. Mai, wäre die „Notbremse“-Zeit vorüber – vorausgesetzt natürlich, die Stadt-Inzidenz bleibt in dieser Zeit unter 100!

Ab Samstag? Keine Ausgangssperre mehr in Wuppertal

Und was wäre dann ab dem letzten Mai-Samstag wieder möglich? Zunächst fällt die Ausgangssperre weg. Auch die Kontakt-Beschränkungen werden gelockert: Erlaubt sind dann Treffen zwischen beliebig vielen Personen des eigenen Haushalts mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei ebenso nicht mit wie Geimpfte und Genesene. Wobei: Geimpfte oder Genesene können auch aus weiteren Haushalten kommen. Außerdem sind Treffen von höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig. Auch hier zählen Kinder (bis einschließlich 14 Jahre) sowie Geimpfte und Genesene (auch aus weiteren Haushalten) nicht mit. Sind sogar alle zusammenkommenden Personen vollständig geimpft beziehungsweise genesen, so besteht gar keine Begrenzung der Personenzahl oder der Haushalte.

Ab Samstag? Außen-Gastronomie öffnet für „Drei-G-Gäste“

Geschäfte, die Außen-Gastronomie sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen öffnen bei einer Inzidenz von 100 bis 50 zumeist für den sogenannten 3-G-Personenkreis, also vollständig Geimpfte, Genesene sowie negativ Getestete. Dabei muss der Negativ-Test aktuell sowie die abschließende Impfung mindestens 14 Tage beziehungsweise die Erkrankung mindestens 28 Tage, aber höchstens 6 Monate zurückliegen. Hat der Genesene zusätzlich mindestens eine Impfung erhalten, entfällt die Sechs-Monate-Begrenzung.

In allen Geschäften des Einzelhandels kann der 3-G-Personenkreis wieder ohne Terminbuchung einkaufen. Erlaubt ist aber nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter. Unter 100 können auch wieder Konzerte unter freiem Himmel (mit Hygienekonzept) mit maximal 500 Personen (mit Negativ-Test) stattfinden. Museen, Ausstellungen oder Galerien und Schlösser sowie ähnliche Einrichtungen dürfen mit Terminbuchung besucht werden. Wie in den Geschäften gilt auch hier eine Begrenzung von maximal einem Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche in geschlossenen Räumen.

Kontaktfreier Sport und Kindersport in Gruppen wieder möglich

Im Sport-Bereich ist auf Anlagen im Freien kontaktfreier Sport mit bis zu 20 Personen wieder zulässig. Für Kontaktsport gelten allerdings weiter die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Kinder (bis einschließlich 14 Jahre) indes dürfen wieder in Gruppen bis zu 20 Personen Sport treiben. Zuschauer sind bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel auf Sitzplätzen bis maximal 500 Personen beziehungsweise bis maximal 20 Prozent der Kapazität (mit Negativ-Test) erlaubt. An Freizeiteinrichtungen dürfen wieder kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolf, Kletterparks, Hochseilgarten mit Negativ-Test besucht werden. Gleiches gilt für Freibäder, hier müssen aber die Liegewiesen gesperrt bleiben.

Private Feiern sind bei einer Inzidenz von über 50 noch nicht wieder zulässig, auch Veranstaltungen und Versammlungen bleiben noch untersagt. Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste sind ohnehin noch mindestens bis zum 30. Juni 2021 nicht erlaubt.