14.09.2021, 14.09 Uhr   |   Matthias Müller   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Diakonie: Finanzielle Hilfen für die vom Hochwasser Betroffenen

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Helfen den Hochwasser-Opfern (v.l.n.r.) nach wie vor: Pfarrer Thomas Hoppe sowie Bärbel Hoffmann und Thomas Bartsch von der Diakonie. | Foto: Matthias Müller

„Es wird wohl nicht die letzte Veranstaltung dieser Art sein“, erklärte Pfarrer Thomas Hoppe von der Evangelischen Kirchengemeinde Cronenberg direkt zu Beginn. Einen Infoabend für die Betroffenen in der Kohlfurth und im Morsbachtal hatten die „Cronenberger Hochwasserhilfe“ (unter anderem bestehend aus der Gemeinde sowie dem Cronenberger Heimat- und Bürgerverein) und die Diakonie Wuppertal in der Reformierten Kirche auf die Beine gestellt. Bärbel Hoffmann und Thomas Bartsch von der Diakonie konnten dabei mit wertvollen Tipps rund um die finanziellen Entschädigungen für die 50 Anwesenden aufwarten.

Beim „Aktionsbündnis Hochwasserhilfe“, das von Wohlfahrtsorganisationen und der Stadtsparkasse ins Leben gerufen wurde, kamen in den ersten sechs Wochen über drei Millionen Euro an Spenden zusammen. Alleine bei der Diakonie konnten über 8.000 Einzelspenden verzeichnet werden. „Die Menschen vertrauen uns, damit wir Ihnen helfen können“, erklärt Diakonie-Geschäftsführer Thomas Bartsch. Bis zum 31. August wurden 144 Anträge auf Soforthilfe an die Betroffenen im gesamten Stadtgebiet weitergegeben und eine Summe von 320.000 Euro ausgezahlt. Im Spendentopf der Diakonie sind aktuell noch 980.000 Euro vorhanden.

„Spenden richtig zu verteilen ist eine bürokratische Angelegenheit“, machte Bartsch den Anwesenden klar. Einen Teil der Schäden werden Staat und auch Versicherungen ausgleichen – der Rest kann über Spenden reguliert werden. „Da müssen wir uns gemeinsam rantasten“, erklärte der Diakonie-Geschäftsführer. In Verhandlungen mit dem Finanzamt konnte erreicht werden, dass auf Einkommensprüfungen der Spendenempfänger verzichtet werden kann. Dennoch überwacht der Staat die wirtschaftliche Bedürftigkeit: Freies Vermögen muss in die Schadensregulierung eingebracht werden. Hierzu dient eine Vermögensprüfung bzw. Selbsterklärung. Ein Schonvermögen von 15.500 Euro wird jedoch garantiert: „Das finde ich vom sozialen Gedanken her angemessen“, erklärt Thomas Batsch.

Zudem gibt es vom Land Nordrhein-Westfalen auch einen Katastrophenerlass. Der richtet sich allerdings nur an Privatpersonen. Wer also daheim am Erstwohnsitz arbeitet, der muss sich das anrechnen lassen. Auch ein Wasserschaden am Zweitwohnsitz wird nicht berücksichtigt. Am Ende soll eine gerechte Verteilung garantiert und eine „Überzahlung“ ausgeschlossen werden – sonst muss die Diakonie Rückzahlungen ans Finanzamt leisten. Mehr Informationen zur Hochwasserhilfe sowie den Download für den Folgeantrag gibt es unter www.diakoniewuppertal.de/aktion-hochwasser.

» Alle bisherigen CW-Berichte zu der Hochwasser-Katastrophe sind hier aufrufbar.