15.09.2021, 14.33 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Wiederaufbau-Hilfe zur Hochwasser-Katastrophe beantragen
Nur wenige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat für ein Aufbauhilfegesetz für die Betroffenen der Starkregen- und Hochwasser-Katastrophe von Mitte Juli 2021 können auch die Flutopfer in der Kohlfurth und im Morsbachtal nun Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Dafür stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem 30-Milliarden-Topf zur Verfügung.
Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent. Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehr-Personen-Haushalte erhalten jedoch eine gestaffelt höhere Pauschale.
Alle wichtigen Informationen hierzu gibt es unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe.
» Alle bisherigen CW-Berichte zu der Hochwasser-Katastrophe sind hier aufrufbar.