23.09.2021, 10.52 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Ab Freitag: 2G-Regel bei Veranstaltungen in Stadt-Räumlichkeiten
Ab dem morgigen Freitag, 24. September 2021, gilt für große Freizeitveranstaltungen in städtischen Räumlichkeiten die sogenannte 2G-Regel. Außer für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Besucher, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, gilt dann der Zugang zum Beispiel zu Oper, Schauspiel oder auch dem Stadion am Zoo nur für Geimpfte und Genesene.
Die 2G-Regelung für Großveranstaltungen hat der Hauptausschuss der Stadt am gestrigen Mittwoch-Nachmittag mit großer Mehrheit beschlossen. Gleichzeitig mit dem Beschluss wird an die Wuppertaler Gastronomen und Veranstalter appelliert, sich der 2G-Option freiwillig anzuschließen. Anders als etwa in Hamburg ermöglicht es die Corona-Schutzverordnung des Landes aber den Betrieben nicht, dann im Gegenzug Befreiungen von den Corona-Schutzregelungen zu gewähren.
Daher appelliert die Stadt ebenfalls an das Land, mit einer 2G-Options-Regelung die Möglichkeiten für solche Befreiungen zu schaffen.