11.01.2024, 17.13 Uhr   |   Marion Heidenreich   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Strafmündig ab 14: CFG-Pilotprojekt mit der Wuppertaler Justiz

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Die Referenten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht kamen in den Veranstaltungsraum des Schulzentrums Süd, um die Achtklässler des Carl-Fuhlrott-Gymnasiums im Rahmen des Präventionsprojekts zu sensibilisieren. | Foto: Marion Heidenreich

Erstmalig veranstalteten die Wuppertaler Justizbehörden zusammen mit dem Carl-Fuhlrott-Gymnasium (CFG) ein Präventionsprojekt. Das Ziel: Achtklässler zur Strafmündigkeit ab 14 Jahre und möglicher Folgen ihres Handelns aufzuklären – schließlich erreichen viele Kinder im Laufe des Schuljahres die Strafmündigkeit. Initiiert wurde das Projekt von Richter Dr. Matthias Roth, dem Pressedezernenten des Landgerichts Wuppertal, und dem CFG: In sechsmonatiger Zusammenarbeit mit Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert und Kriminalhauptkommissar Ralf Weidner wurde ein Projektkonzept entwickelt. Natürlich ging es den Vertretern von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht nicht nur um Abschreckung, sondern auch um Zivilcourage, insbesondere um Hilfeleistung und das „Nicht wegschauen“.

Ist das schon eine Straftat?

Um den Jugendlichen Einblicke in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz zu geben, stellten Markus Adams, Richter am Amtsgericht, Staatsanwältin Angelina Engel und Kriminalhauptkommissar Ralf Weidner den CFG-SchülerInnen drei Fallbeispiele vor. Dabei wurde auch aufgezeigt: Was ist eigentlich ein Straftatbestand? Während das Versenden von problematischen Bildern via Instagram, WhatsApp oder sonstigen Social-Media-Plattformen den SchülerInnen durchaus als Straftatbestand bekannt war, wurde ihnen sehr eindrucksvoll demonstriert, wie die Strafverfolgung dazu arbeitet. Ralf Weidner ließ es sich nicht nehmen, den Ablauf einer Hausdurchsuchung in einem kleinen Solo-Rollenspiel vorzuführen: „Wir fühlen in deiner Wäsche, unter dem Bett, im Keller. Im besten Fall haben wir auch Diensthunde, die nach USB-Sticks schnuppern.“ Dass bei einer Sicherstellung auch wichtige Schuldaten „weg sind“ und eingezogene Tatmittel nicht wieder herausgegeben werden, beeindruckte den einen oder anderen Achtklässler. Auch die Wichtigkeit des sofortigen Löschens unerwünschten Bilder wurde betont: Gerade bei kinderpornografischem Material ist bereits das Besitzen strafbar – egal, ob gewollter oder ungewollter Herkunft.

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Damit gaben die drei Vertreter den GymnasiastInnen auch eine wichtige Botschaft mit: „Wenn ihr so ein Dreckdings bekommt, dann sprecht mit euren Eltern. Aber löscht es sofort!“ Aber auch wie die Strafverfolgung bei Räuberischer Erpressung und Mobbing, bei denen oftmals Aussage gegen Aussage steht, funktioniert, wurde erläutert. Dass das Internet kein rechtfreier Raum ist und gerade Beleidigungen und Mobbing geahndet werden können, führte bei einigen jungen Gamern zur Frage nach dem Verhalten im Online-Videospiel und den rechtlichen Konsequenzen. Im Vorfeld war das Thema Strafrecht bereits im Unterricht behandelt worden Lina und Ben (beide 13) erzählten der CW, dass gerade „Mobbing irgendwie zum schulischen Alltag“ gehöre. Hier vermissen die beiden Jugendlichen eine klare Definition, die auch Nicht-Betroffenen den Straftatbestand eher sichtbar werden lässt.

„Wir möchten euch nie im Gerichtssaal sehen…!“

In einem Rollenspiel, so erläuterten die 13-Jährigen weiter, habe man auch schon eine Gerichtsverhandlung nachgestellt: „Wäre aber schon interessant, einmal eine echte Gerichtsverhandlung zu verfolgen…“ – aber nur als unbeteiligte Zuhörer…! Dahin ging auch der abschließende Wunsch von Richter Adams und Staatsanwältin Engel: „Wir würden uns freuen, euch nie im Gerichtssaal oder vorm Schreibtisch zu sehen!“