25.09.2026, 13.00 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Zusammenstoß mit Pkw: E-Scooter-Fahrer leicht verletzt

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| Symbolfoto: Meinhard Koke

Bei einem Verkehrsunfall auf der Südstraße wurde am gestrigen Donnerstagnachmittag, 24. September, ein 17-jähriger E-Scooter-Fahrer leicht verletzt. Nach Angaben der Polizei war der Jugendliche gegen 14.50 Uhr mit einem Leih-E-Scooter auf einem Fußgängerüberweg unterwegs. Dabei soll er mit hoher Geschwindigkeit gefahren sein.

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Eine 61-jährige Autofahrerin konnte ihren Wagen nach bisherigen Erkenntnissen nicht mehr rechtzeitig abbremsen. Es kam zum Zusammenstoß zwischen dem E-Scooter und dem Pkw, bei dem der 17-Jährige verletzt wurde. Die weiteren Ermittlungen der Polizei dauern an.

Vorschriften & Tipps zum E-Scooter-Fahren
Angesichts sich offenbar häufender Unfälle mit E-Rollern weist die Polizei darauf hin, dass E-Scooter nur von einer Person genutzt werden dürfen. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Die Polizei rät, das Fahren mit den Scootern zunächst abseits des Straßenverkehrs zu üben und einen Helm zu tragen. E-Scooter müssen versichert sein und über eine Betriebserlaubnis verfügen.

Auch gelten für Scooter-Fahrer die gleichen Promillegrenzen wie für Autos. Gehwege sind tabu: Gefahren wird auf Radwegen, andernfalls auf der Fahrbahn. Beim Fahren gilt zudem: Hände weg vom Smartphone.