31.01.2012, 10.50 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

„Radio aus!“: GEMA-Kontrolleur „im Dorf“

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Der betreffende Ladenbesitzer in der Cronenberger Ortsmitte war sicherlich nicht der einzige, der Ende vergangener Woche überraschenden Besuch erhielt: Ein „Kundenberater“ der GEMA stand vormittags im Geschäft, um höflich nachzufragen, wie es denn um die Genehmigung zum Abspielen des Radio-Programms steht, das der Geschäftsinhaber „im Hintergrund“ laufen ließ. Der Dörper Geschäftsmann, der namentlich nicht genannt sein möchte, zeigte sich überrascht: „GEMA-Genehmigung fürs Radio-Hören im Laden? – Nie was von gehört!“ Da wollte sich der Einzelhändler lieber doch erst einmal schlau machen, ob er nicht einer „Bauernfängerei“ aufsitzen würde, wenn er den angeblich notwendigen „Lizenzvertrag“ unterschriebe.

Um es vorweg zu nehmen: Bei dem GEMA-Besuch handelte es sich um keine „Trickserei“, wer in gewerblich genutzten Räumen mit Kundenverkehr das Radio laufen lässt, muss in der Tat einen Lizenzvertrag mit der GEMA abschließen. Gleiches gilt übrigens für die Nutzung von Fernsehen oder auch das Abspielen von Musik-CDs! Im Falle eines Einzelhandelsgeschäfts bis 100 Quadratmeter sind dafür 29,19 Euro im Quartal fällig, plus 7 Prozent Mehrwertsteuer, klärt uns der betreffende Kundenberater auf; im Falle einer Gaststätte beliefe sich die Gebühr sogar auf 70,51 Euro im Vierteljahr. Nach Angaben des GEMA-Vertreters ist diese Regelung überhaupt nichts Neues: „Da hat es keine gravierenden Änderungen gegeben – wer im öffentlichen Raum Musik abspielt, hat es mit der GEMA zu tun“, so der Kundenberater.

Übrigens: Als die CW den jungen Berater der GEMA-Bezirksdirektion Dortmund kontaktierte, hatte der Cronenberg schon wieder den Rücken gekehrt: „Ich bin eigentlich immer unterwegs“, berichtete der Berater am Telefon, und in der Ortsmitte sei er noch längst nicht „durch“: „Ich bin schon bald wieder in Cronenberg.“ In mancher Leuts Ohren könnte das wie eine Drohung klingen…

Mehr Infos zur GEMA, ihrer Arbeit und den Lizenzgebühren unter www.gema.de