11.02.2015, 16.26 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Altenheim-Unglück: Es wird noch immer ermittelt
Ein Jahr ist es Mitte Februar her, dass eine Bewohnerin des Städtischen Altenheimes bei einem Toilettengang schwer stürzte. Dabei zog sich die 91-Jährige schwere Brüche zu, an deren Folgen sie wenig später im Krankenhaus verstarb (die CW berichtete mehrfach).
Auch ein Jahr nach dem tragischen Unglück ist immer noch nicht geklärt, wie es dazu kommen konnte. Wie Oberstaatsanwalt Ralf Meyer auf CW-Nachfrage berichtet, laufen die Ermittlungen noch immer. Laut Meyer steht noch eine wichtige Zeugen-Aussage aus. Näheres wollte der die Ermittlungen führende Oberstaatsanwalt dazu nicht sagen, um einen möglichen Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. Wie die CW bereits Mitte September letzten Jahres berichtete, hatten sich im Rahmen der Ermittlungen Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Körperverletzung ergeben.
Der Verdacht richtet sich gegen eine damalige Pflegerin des Städtischen Altenheimes Cronenberg, bei der nach dem Sturz ein Blutalkohol-Wert von 2,6 Promille festgestellt worden war. Nachdem deshalb zunächst ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen worden war, ergab sich im Laufe des Jahres ein Anfangsverdacht auf vorsätzliche Körperverletzung. Die zum Unglückszeitpunkt 49-jährige Pflegerin, der kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe durch die Stadt fristlos gekündigt worden war, bestritt indes nach CW-Informationen, bei dem Sturz überhaupt dabeigewesen zu sein.
Das steht im Gegensatz zu der Erklärung eines Enkels der Verstorbenen: Dieser berichtete im frühjahr 2014 gegenüber unserer Zeitung, dass ihm seine Großmutter im Krankenhaus noch den Hergang des Sturzes genauestens geschildert habe. Demnach sei die betreffende Pflegerin bei dem verhängnissvollen Toilettengang sehr wohl dabei gewesen.