10.03.2020, 19.33 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Rentnerin-Raubmord: Der Prozess beginnt am Freitag

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In dem rechten, hinteren Wohnhaus des Doppelhauses in der Oberen Rutenbeck wurde die Küllenhahner Seniorin am Vormittag des 17. September 2019 tot aufgefunden. | Foto: Meinhard Koke

Am kommenden Freitag startet der Prozess im Fall des Küllenhahner Rentnerinnen-Mordes (die CW berichtete mehrfach): Ab dem 13. März 2020 muss sich Christopher P. vor dem Landgericht Wuppertal wegen der Tötung der 78-Jährigen Christel V. aus der Oberen Rutenbeck verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 36-jährigen Remscheider Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge vor.

Laut Anklage soll Christopher P. die Küllenhahner Seniorin am 16. September 2019 in ihrer beschaulich gelegenen Doppelhaushälfte am Rande des Burgholz aufgesucht haben. Er habe die 78-Jährige, eine Verwandte seiner früheren Lebensgefährtin, um 1.000 Euro bitten wollen. Als die Küllenhahnerin ihm das Geld verweigerte, soll der Beschuldigte sie erstochen haben.

Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass der heute 36-Jährige von Anfang an mit der Weigerung gerechnet und daher geplant habe, die Frau zu töten, um so an ihr Geld und die EC-Karte zu gelangen. Nach der Tat soll Christopher P. 30 Euro Bargeld, die Autoschlüssel und EC-Karte an sich genommen haben. Mit dem blauen Golf-Kombi der Getöteten soll er geflohen und dann an einem Geldautomaten 1.000 Euro abgehoben haben.

Laut Staatsanwaltschaft soll Christopher P. schließlich einen Teil des Geldes in den Briefkasten seiner ehemaligen Lebensgefährtin gelegt haben, um damit den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zu bezahlen. Nach CW-Informationen war der mutmaßliche Täter spielsüchtig und hatte Schulden. Zwei Tage nach der Bluttat stellte sich Christopher P. schließlich in Remscheid der Polizei.

Die eingesetzte Mordkommission „Rutenbeck“ hatte zuvor per Öffentlichkeitsfahndung nach dem gestohlenen VW Golf gesucht. In seiner Vernehmung räumte der 36-Jährige die Tat größtenteils ein. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht ist zunächst auf insgesamt fünf Termine angesetzt, Anfang April soll das Urteil gesprochen werden.