14.03.2020, 10.02 Uhr | Meinhard Koke | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Corona-Erlass: Jeder Altenheim-Besucher wird registriert
Das NRW-Gesundheits-Ministerium hat noch am gestrigen Freitag, 13. März 2020, seinen bereits angekündigten Erlass zu Besuchseinschränkungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Wohngemeinschaften (die CW berichtete bereits im Rahmen ihres Info-Tickers) veröffentlicht.
Danach sind alle Einrichtungen im Lande ab sofort per Allgemeinverfügung angewiesen, Besuche in den Heimen auf das Notwendigste zu beschränken. Je Bewohner soll im Regelfall nur eine Person je Tag erlaubt sein. Die Besuche sollen nur noch auf dem Bewohner-Zimmer und nicht mehr in Gemeinschaftsräumen stattfinden und auch nur maximal eine Stunde dauern. Die Zugänge in die Einrichtung sind zu minimieren, Besucher und Mitarbeiter müssen neuerdings registriert werden.
Personen, die sich in den letzten 14 Tage in einem Corona-Risikogebiet oder einem Gebiet aufgehalten haben, welches vom Robert-Koch-lnstitut als besonders betroffen eingestuft wird, dürfen Alten- und Pflegeheime in den ersten 14 Tagen nach ihrer Rückkehr gar nicht betreten. Das Gleiche gilt für Corona–Kontaktpersonen der Kategorien 1 und 2. Zudem sind in den Heimen ab sofort Gemeinschaftsaktivitäten mit Externen untersagt.
Der NRW-Erlass sieht Ausnahmen für nahestehende Personen zum Beispiel im Rahmen der Sterbebegleitung vor. Diese müssen jedoch im Einzelfall geprüft werden. Wie bereits in unserem Corona-Info-Ticker berichtet, steht mit den Einschränkungen auch die nächste Sitzung der Bezirksvertretung (BV) Cronenberg „auf der Kippe“. Diese ist zwar erst für den 22. April terminiert.
Falls sie dann überhaupt stattfinden kann, müsste sie sich aber wohl einen neuen Tagungsort suchen: Wie die BV-Geschäftsführerin mitteilte, steht der Saal des Städtischen Altenheimes Cronenberg aktuell natürlich auch nicht als Tagungsdort zur Verfügung. Mehr Infos zu weiteren Auswirkungen im Rahmen der Corona-Einschränkungen bietet unser Info-Ticker.