14.03.2020, 19.42 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Corona-Verschärfungen: Keine Veranstaltungen, Hallen & Bäder zu

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Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus in Grenzen zu halten, hat das Land am heutigen Samstag, 14. März 202o, alle Veranstaltungen untersagt. Der verschärfte Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums tritt am Dienstag (null Uhr) in Kraft: Alle Arten von Veranstaltungen sind dann verboten – auch Gottesdienste, Gremiensitzungen, Clubs und Diskos.

Keine Schließungen: Auflagen für Restaurants & Gststätten

Für Restaurants und Gaststätten gelten noch keine Einschränkungen. Allerdings sind die Betreiber aufgefordert, alles zu unternehmen, um das Infektionsrisiko in ihren Betrieben so gering wie möglich zu halten. Maßnahmen hierzu sind umfassende Hygienemaßnahmen, eine aufgelockerte Sitzordnung mit Abstand zu anderen Gästen, gründliches Lüften oder auch eine Begrenzung der Gäste-Zahl.

Öffentliche Einrichtungen zu, Einschränkungen bei Ämtern

Alle Einrichtungen der Stadt im Bereich Kultur, Bildung und Sport bleiben ab sofort geschlossen. Dazu gehören Zoo, Museen und Bäder, Bergische Musikschule, Volkshochschule, das Bergische Studieninstitut, die Offenen Türen der Kinder- und Jugendarbeit sowie die städtischen Sporthallen und –anlagen. Damit kommt auch der Vereinssport zum Erliegen.

Auch werden alle Publikumsbereiche der städtischen Ämter zurückgefahren und nicht notwendige Termine abgesagt. Zudem erwägt die Stadt Zugangsbeschränkungen für die städtischen Gebäude. Die Stadt fordert alle Bürger auf, ihre Termine abzusagen, soweit diese nicht notwendig sind. Die Stadt rechnet mit erheblichen personellen Ausfällen, da auch Stadt-Mitarbeiter wegen der Schließungen von Schulen und Kitas nicht zum Dienst kommen können. Das Gesundheitsamt wird für den Publikumsverkehr derweil ganz geschlossen.

Kita-Schließungen: Notbetreuung für Kinder von Eltern in „Schlüsselpositionen“

Zu den ab Montag, 16. März, geltenden Kita-Schließungen wird es – ebenso wie bei den schulen – eine Ausnahme-Regelung geben: Kitas werden ab Montag eine Notbetreuung bieten, damit Eltern oder Alleinerziehende in „unentbehrlichen Schlüsselpositionen“ ihre Kinder wie gewohnt betreuen lassen können. Eltern, welche die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, müssen so genannten „systemrelevanten“ Berufsgruppen angehören.

Dazu gehören Beschäftigte in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (einschließlich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie der Lebensmittelversorgung und zur Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung.

Betreffende Eltern müssen ihre Unentbehrlichkeit durch eine schriftliche Bestätigung ihres jeweiligen Arbeitgebers nachweisen.

Stadt-Appell an Wuppertaler Unternehmen

Beschäftigte bei der Wuppertaler Verwaltung, die aus Risikogebieten zurückkehren, bleiben auch dann 14 Tage zu Hause, wenn sie keine Symptome zeigen. Die Stadt appelliert an die Wuppertaler Unternehmen, sich dieser Praxis wenn möglich anzuschließen.