21.03.2020, 12.22 Uhr   |   Juri Lietz   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Küllenhahn-Mord: Geständnis des Angeklagten zum Prozess-Start

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Der Angeklagte (li.) in dem Küllenhahner Mordprozess mit seinem Verteidiger und dem Gericht bei Prozessbeginn. | Foto: Juri Lietz

Am Wuppertaler Landgericht hat am vergangenen Freitag der Prozess um den Rentnerin-Mordfall vom Küllenhahn begonnen. Im September letzten Jahres war in der Oberen Rutenbeck eine 78-Jährige erstochen aufgefunden worden, zwei Tage später hatte sich ein Mann der Polizei gestellt (die CW berichtete mehrfach). Nun steht der mutmaßliche Mörder Christopher P. vor Gericht.

Dem in Wuppertal geborenen 36-Jährigen wird in der Anklageschrift vorgeworfen, die 78-jährige Christel V. „aus Habgier“ getötet zu haben. Mindestens habe er den Tod der Frau leichtfertig in Kauf genommen, zusätzlich ist er des Raubes angeklagt. Zu Beginn des Prozesses mit großer Medien-Präsenz wurde der Angeklagte dem Gericht vorgeführt. Der vorsitzende Richter Joachim Kötter bat ihn um Schilderung der Ereignisse. Sein Recht zu schweigen nahm Christopher P. nicht in Anspruch. Wie schon zuvor im polizeilichen Verhör gestand er die Tat und beschrieb emotionslos den Hergang und seine Hintergründe.

Schwere Depressionen und finanzielle Nöte

Der Angeklagte befand sich zur Zeit des Verbrechens nach eigenen Angaben in psychiatrischer Behandlung. Grund dafür seien schwere Depressionen, die zu einem Suizidversuch geführt hätten. P. gab an, die Trennung von seiner ehemaligen Lebensgefährtin nicht verkraftet zu haben. Aus dieser Beziehung waren zwei Kinder hervorgegangen, für deren Klassenfahrt der Angeklagte nach eigener Schilderung das Taschengeld habe besorgen wollen. Überdies habe er einer Bekannten geliehene 400 Euro zurückzahlen müssen.

Die nötige Summe habe er wegen seiner Spielsucht nicht aufbringen können. Mit der Bitte nach 1000 Euro habe er also die Stiefgroßmutter seiner langjährigen Lebensgefährtin aufgesucht. Als diese seiner Bitte nicht nachkam, habe er sie vor Wut erstochen. Mit dem Golf der Rentnerin habe er den Tatort verlassen, mit ihrer EC-Karte daraufhin Geld abgehoben und es seinen Gläubigern überbracht. Das Gericht überprüfte, ob die bereits bekannten Details mit den Angaben des Verdächtigen übereinstimmen. Besonders der Fakt, dass er sich erst zwei Tage nach dem Mord über eine Anwaltskanzlei der Polizei stellte, verwunderte. Der Angeklagte begründet das damit, Nachrichten über den Fund der Leiche abgewartet zu haben.

Trotz Geständnis: Gericht will offene Fragen klären

Auch wenn der 36-Jährige gestanden hat, sind noch Fragen offen. Ob er möglicherweise einen anderen Täter deckt oder ob das Verbrechen sich genauso abgespielt hat, wie behauptet, wird sich zeigen müssen. Schon am heutigen Freitag wird der öffentliche Prozess fortgesetzt. In dessen Verlauf werden weitere Personen angehört: „Es gibt eine ganze Reihe Zeugen“, sagt Arnim Kolat, Pressedezernent des Landgerichts. Weil der Angeklagte sich jedoch bisher weitestgehend geständig zeigte, bestünde nicht zwingend Bedarf, alle geladenen Zeugen zu hören.

Drei weitere Termine sind angesetzt. Arnim Kolat kann nicht ausschließen, dass es zu zeitlichen Änderungen kommen kann. Weil aber der prognostizierte Plan umfassend ist, sei davon auszugehen, dass der Prozess bis zum 8. April andauern wird.