22.03.2020, 16.26 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Bund/Länder-Beschluss: Kontaktsperre über zwei Personen

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Update (17.46 Uhr):

Hier sind die beschlossenen Leitlinien, die bundesweit gelten, im Überblick:
(darüber hinausgehende Auflagen/ Beschränkungen in den einzelnen Ländern bleiben möglich/gültig)

Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. (Anmerk. der Redaktion: Haushalt) genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Landinakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es  wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.

Mehr Infos gibt es hier.

Update (17.27 Uhr):
Laut NRW-Chef Laschet gilt eine „Null-Toleranz-Politik gegen Regelbrecher“ – wer sich nicht an die Kontaktsperre hält, muss sich also auf die angedrohten Bußgeldern / Freiheitsstrafen gefasst machen.

Update (17.18 Uhr):
Die „Kontaktsperre“ soll zum Beispiel auch nicht in Bussen und Bahnen gelten – hier dürfen auch weiterhin (natürlich) mehr als zwei Fahrgäste (auf Abstand) sitzen und mitfahren dürfen.

Update (17.06 Uhr):
Laschet kündigt bei Verstößen nicht nur drastische Bußgelder, ja sogar Freiheitsstrafen an. Der NRW-Ministerpräsident stellt auch klar: Die Menschen dürfen (zumindest in NRW) entsprechend der Hygiene-Regeln/ Verordnungen/ Auflagen/… weiterhin nach draußen an die frische Luft.

Nicht das Verlassen der Wohnung und zum Beispiel das Spazierengehen oder Einkaufen sei die Gefahr, sondern soziale Kontakte, so Laschet. Und diese sozielen Kontakte sind nunmehr ab zwei Personen – abgesehen von Familien/ WGs / Behörden / Firmen / Einrichtungen /… – in ganz Deutschland untersagt.

Update (16.55 Uhr):
Die Kontaktsperre gilt laut NRW-Chef Laschet bundesweit, „Akzentuierungen“ sollen jedoch weiterhin in den jeweiligen Ländern möglich sein, so bleibt zum Beispiel offenbar auch die „Ausgangssperre light“ in Bayern.

Update (16. Uhr):
„Verstöße werden wir hart verfolgen“, droht Laschet drastische Strafmittel bei Verstößen gegen die Kontaktsperre an.

Update (16.49 Uhr):
Durch das Kontaktverbot sollen Infektionsketten über die Familie hinaus eingestellt werden. Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit sind verboten, außer innerhalb der Familie, in Firmen oder Behörden oder zum Beispiel auch bei Beerdigungen. Dieses Kontaktverbot gilt ab heute und vorläufig bis zum 19. April.

Update (16.47 Uhr):
Die Menschen befolgten die schon erlassenen Einschränkungen, berichtet Laschet weiter. Aber es gebe noch Menschen, die ihn wütend machten, weil sie sich nicht daran hielten: „Das dulden wir nicht mehr“, betont Laschet: Jetzt werde das Prinzip „Null Toleranz gegen Rechtsbrüche“ durchgesetzt. Im Schulterschluss mit allen Ländern/ dem Bund werde daher jetzt bundesweit gemeinsam gehandelt: Daher komme jetzt das Kontaktverbot über zwei Personen.

Update (16.44 Uhr):
Es komme unter anderem auch ein Sozialschutzgesetz zum Schutz der Arbeitnehmer sowie ein Gesetz zur Unterstützung des Krankenhaus-Bereiches, verkündet Laschet weiter.

Update (16.43 Uhr):
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet erläutert in seiner Pressekonferenz, dass Verwaltungsaufgaben zurückgestellt werden, um durch die Corona-Krise anfallende aktuelle Maßnahmen umzusetzen sowie Einrichtungen, Firmen und Arbeitnehmer vor dem „Corona-Kollaps“ zu bewahren. Die Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des Rettungsschirmes sollen in den nächsten Tagen greifen – alle Parteien stünden zusammen und würden die Maßnahmen in einer Sondersitzung des Landtages auf den Weg bringen. Nach „nicht mal einer Woche“, unterstreicht Laschet.

Erstnachricht:
Laut Medien-Berichten werden Bund und Länder bei ihrer laufenden Telefon-Konferenz eine „Kontaktsperre“ erlassen.

Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu dämpfen, sollen laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich bundesweit verboten werden. Mit einer Ausnahme: Für Familienmitglieder beziehungsweise Wohngemeinschaften soll diese Begrenzung nicht gelten.

Offizielle Ergebnisse der Telefon-Konferenz sind noch nicht bekannt, gegen 16.30 Uhr will NRW-Ministerpräsident eine Presseerklärung abgeben.