24.03.2020, 10.02 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Corona-Hilfe: NRW-Rettungsschirm über Bundeshilfen hinaus

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Update (16.17 Uhr):
Der NRW-Landtag hat den 25-Milliarden-Rettungsschirm heute beschlossen – einstimmig! Im Eil-Verfahren stimmten alle Fraktionen dem Rettungsschirm zu.

Erstnachricht:
Um kleinen und mittleren Unternehmen sowie Solo-Selbstständigen und Freiberuflern in der Corona-Krise zu helfen, hat die Bundesregierung umfangreiche Hilfen beschlossen, die noch in dieser Woche auf den Weg gebracht werden sollen. Das Bundes-Paket sieht direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro (bis fünf Mitarbeiter) und 15.000 Euro (bis zehn Mitarbeiter) vor.

NRW will das Bundesprogramm sogar noch aufstocken: Um Engpässe in Betrieben mit zehn bis 50 Mitarbeitern zu überbrücken, will das Land diesen Unternehmen Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro geben. Die entprechende Vorlage sollen dem NRW-Kabinett heute vorgestellt werden.

Überdies gewährt das Land im Rahmen des NRW-Rettungsschirmes u.a. folgende weitere Angebote zur Liquiditätssicherung:

Bürgschaften
Die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) besichern Kredite. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.

Steuerstundungen
Die Finanzverwaltung unterstützt von der Krise betroffene Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer). Der Ermessensspielraum wird zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich ausgeschöpft. Für Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.

Entschädigungen für Quarantäne
Besteht wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot (z.B. Quarantäne), können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.

Beteiligungskapital für Kleinunternehmen
Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Diese Maßnahme gilt für kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).

„Wir werden den NRW-Rettungsschirm nach Beschlussfassung durch den Landtag nutzen, um die heimische Wirtschaft mit ihren vielen Kleinen und Mittleren Unternehmen und damit auch deren Arbeitsplätze und Aufstiegschancen so gut wie möglich durch die Krise zu bringen“, versichern die NRW-Minister Andreas Pinkwart (Wirtschaft) und Lutz Lienenkämper (Finanzen): „Es geht darum, dass denen schnell und vor allem unbürokratisch geholfen werden kann, die diese Hilfe nun dringend benötigen.“

Ingesamt soll diese Gesamthilfe laut NRW-Landesregierung nahezu jedem zweiten Arbeitsplatz zugute kommen. Nachdem die Programmrichtlinien und Antragsverfahren mit dem Bund abgestimmt sind, will das Land dazu informieren. Die NRW-Landesregierung verspricht, die Corona-Soforthilfen schnellstmöglich an die Unternehmen weiterzureichen.

Eine Übersicht der Finanzierungs-Instrumente für alle Unternehmen und die entsprechenden Ansprechpartner sind (laufend aktualisiert) hier abrufbar: www.wirtschaft.nrw/corona