20.04.2020, 08.12 Uhr | Redaktion | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Dorf-Shoppen: Für viele Geschäfte endet die Corona-Zwangspause
Entsprechend des letztwöchigen Bund-Länder-Beschlusses gibt es ab dem heutigen Montag, 20 April 2020, eine Teilöffnung des Einzelhandels. Wie die CW bereits berichtete dürfen ab heute – neben den bisher geöffneten Geschäften – alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wieder öffnen.
In NRW wird zusätzlich auch Kfz-, Fahrrad- und Buchhändlern oder auch Einrichtungshäusern und Baby-Fachmärkten gestattet, heute ihre Geschäftstüren wieder aufzuschließen. Auch Einkaufszentren, Shopping-Malls und vergleichbare Zentren öffnen wieder die Türen, damit die Geschäfte darin (bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche) erreichbar sind. Bibliotheken und Archive dürfen unter Schutz-Auflagen ebenfalls wieder öffnen.
Auch Handwerker und Dienstleister müssen in ihren Geschäftsräumen die Corona-Auflagen erfüllen. Fahrschulen dürfen ihren Betrieb ebenso wieder aufnehmen. Allerdings nur, wenn die jeweiligen Städte und Gemeinden das zulassen. Beim Theorieunterricht und dem praktischen Fahr-Unterricht gelten ebenfalls Schutz-Auflagen.
Voraussetzung für alle ist, dass die jeweiligen Corona-Anforderungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Kunden erfüllt werden. Weitere NRW-Auflage: Es darf sich nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche im Laden befinden.
Während die Gastronomie weiter nur zum Außer-Haus-Verkauf geöffnet sein darf, müssen Friseure, Nagelstudios, Tätowierer und Massage-Salons vorerst weiter bis 3. Mai 2020 geschlossen bleiben.