27.04.2020, 10.27 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

NRW-Verordnung: Hier gilt ab heute überall die Maskenpflicht

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Wenn Sie heute zum Einkauf gehen, zum Arzt müssen oder mit dem Bus fahren, denken Sie daran: Ab dem heutigen Montag, 27. April 2020, gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken für Mund und Nase. Erlaubt sind dabei auch sowohl sogenannte „Alltags-“ oder auch „Community-Masken“ als auch Schals und Tücher.

Grundsätzlich bleibt es aber so, dass im öffentlichen Raum weiter zu allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist – außer zu Personen, mit denen man in häuslicher Gemeinschaft lebt. Für Beschäftigte und Kunden in folgenden Bereichen ist laut Land eine Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend:

• in sämtlichen Verkaufsstellen und Handelsgeschäften (z.B. Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken, Tankstelle, Banken oder Poststellen), auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb der gastronomischen Einrichtungen sowie auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“ oder „Factory Outlets“;

• in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 Metern zum Kunden erbracht werden. Ausgenommen sind Personen, die im Rahmen der Dienstleistung ein Fahrzeug lenken;

• in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens;

• bei der Nutzung von Fahrzeugen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen, also auch in Schulbussen, an Haltestellen oder Bahnhöfen.

Die Verpflichtung zur Abdeckung von Mund und Nase gilt für alle Bürger, Kinder müssen erst ab Schuleintritt Masken tragen. Ausgenommen von der Tragepflicht sind also jüngere Kinder und auch Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Für Beschäftigte kann die Verpflichtung durch Schutzmaßnahmen wie eine Abtrennung durch Glas, Plexiglas oder ähnliches ersetzt werden.

„Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte halten Sie sich daran“, sagt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zur Einführung der Maskenpflicht: „Jeder von uns bleibt gefragt, einen Beitrag zu leisten.“ Die entsprechend geänderte Coronaschutz-Verordnung gilt in NRW zunächst bis zum 3. Mai 2020.

Die Verordnung kann hier online abgerufen werden.