01.05.2020, 16.24 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

NRW-Schul-Fahrplan: Kein Sitzenbleiben und keine ZP-Klausuren

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Das NRW-Ministerium für Schule und Bildung hat verschiedene Ausnahmeregelungen erlassen, damit jeder Schüler im laufenden Schuljahr seinen Abschluss machen kann. Mit den „weitreichenden Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen“ soll laut NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer gewährleistet sein, dass den Schülern „durch die Corona-Pandemie keine Nachteile entstehen“.

Die entsprechende NRW-Verordnung sieht vor, dass alle Schüler versetzt werden. Die üblichen Versetzungsvorschriften werden dazu ausgesetzt. Alle Schüler gehen am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere Klasse über. Die Schüler werden aber auch die Möglichkeit haben, die Jahrgangsstufe zu wiederholen. Das soll dann nicht auf die Höchstverweildauer im Bildungsgang angerechnet werden.

„Ersatz-Klassenarbeiten“ statt ZP-Klausuren für die NRW-Zehner

Für die Zehntklässler werden statt der landeseinheitlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, der sogenannten „ZP 10“, nun durch die Schulen individuelle Prüfungsarbeiten, sogenannte Ersatz-Klassenarbeiten, gestellt. Die Arbeiten können frühestens ab dem 12. Mai angesetzt werden. Mündliche Abweichungsprüfungen soll es nicht geben.

Alle Schüler sollen zudem die Möglichkeiten bekommen, mit zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungen ihre Noten zu verbessern. Außerdem sollen sie in mehr Fächern eine Nachprüfung machen können, so auch in den ZP-10-Fächern. Für die Abiturienten entfallen die verpflichtenden Abweichungsprüfung. Auf Antrag soll jeder Schüler aber die Möglichkeit dazu haben.

Das Land habe damit alle Vorkehrungen geschaffen, sodass die NRW-Schüler in allen Bildungsgängen ihre Schullaufbahn erfolgreich fortsetzen oder beenden können, sagt Schulministerin Gebauer dazu: „Damit können wir, wie alle anderen Bundesländer auch, in diesem Schuljahr Abschlüsse auf der Grundlage von erbrachten Leistungen und schriftlichen und mündlichen Prüfungen vergeben.“

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