19.05.2020, 19.41 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Doch schützenswerte Einrichtung: Tempo 30 bald auch an der StNU

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Hier auf der (oberen) Jägerhofstraße soll bald nur noch Tempo 30 möglich sein. Der Bereich soll 300 Meter vor dem Neubau des Deutsch-Französischen Kindergartens (im Vordergrund) und 300 Meter hinter der Station Natur und Umwelt (im Hintergrund) gelten. | Foto: Meinhard Koke

Nachdem die Verwaltung ihre Vorlage zur Einrichtung von Tempo 30-Strecken vor schützenswerten Einrichtungen eingebracht hatte, sorgte eine Entscheidung stadtweit für Aufsehen: Die Junior-Uni war nicht als „schützenswerte Einrichtung“ eingestuft worden, im Bereich der Wuppertaler Kinder- und Jugend-Universität sollte also auf der Loher Straße kein Tempo 30 eingerichtet werden.

Das sorgte für einen Aufschrei, sodass die entsprechende Vorlage zurückgezogen und überarbeitet wurde. Ergebnis: Am 11. Mai 2020 befasste sich der Rat nunmehr mit einer Liste von 17 Einrichtungen, an denen das Tempo auf „30“ reduziert werden soll. Neben dem Junior-Uni-Bereich ist nun auch eine Zone im CW-Land dabei, die zuvor abgelehnt worden war: Im Bereich Jägerhofstraße 229-255 soll künftig vom Neubau des Deutsch-Französischen Kindergartens bis zur „Station Natur und Umwelt“ (StNU) ebenfalls Tempo 30 gelten.

Auch hier sah die Fachverwaltung zunächst keine Möglichkeit für eine Tempo-30-Beschränkung, weil die StNU – wie die Junior-Uni – nicht als „schützenswerte Einrichtung“ gelte. Laut Definition der Straßenverkehrsordnung sind das nur Kitas, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser. Das städtische Projektteam gab nun aber per Einzelfallenscheidung auch für die obere Jägerhofstraße grünes Licht – zumal hier ja mit den Deutsch-Französischen Kindergarten neuerdings zumindest eine „schützenswerte“ Einrichtung ansässig ist.

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE beschloss der Rat mehrheitlich, dass an allen Tempo-30-Stellen der gesetzliche Spielraum ausgeschöpft werden und das Limit somit 300 Meter vor und hinter der jeweiligen schützenswerten Einrichtung gelten soll. Das hatte im Februar die Bezirksvertretung Elberfeld-West so beschlossen.

Kein „30“ an den Kitas Haupt- und Küllenhahner Straße

Abgelehnt bleibt indes der Bereich der Städtischen Kindertagesstätte an der Hauptstraße 102. Der Grund: Der Kita-Haupteingang liegt in der Straße Neukuchhausen und damit bereits in einer Tempo 30-Zone. Ebenfalls kein Tempo 30 wird es im Bereich des Evangelischen Kindergartens an der Küllenhahner Straße 11 geben. Die Begründung hier: Der Haupteingang liegt nicht unmittelbar an der Küllenhahner Straße, sondern erst 50 Meter entfernt hinter einem Parkplatz.

Die Bezirksvertretung (BV) Cronenberg hatte den beiden Ablehnungen in ihrer Januar-Sitzung übrigens zugestimmt.