11.12.2020, 07.52 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Verschärfung: Nur noch zu zweit durch Wuppertal unterwegs

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Update ( 17.55 Uhr):
Die entsprechende neue Allgemeinverfügung der Stadt ist zwischenzeitlich bekannt gegeben: Sie – und damit die unten bereits skizzierten Verschärfungen der Corona-Beschränkungen in Wuppertal – tritt also ab Mitternacht, 12. Dezember 2020, in Kraft.

Die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes in den Fußgängerzonen von Elberfeld (inklusive Wall) und Barmen sowie in einem 50-Meter-Radius um Geschäfte gilt übrigens zwischen 7 und 20 Uhr. Die Maskenpflicht rund um die Geschäfte bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet, die Maskenpflicht gilt also zum Beispiel auch in einem 50-Meter-Radius um Geschäfte in der Cronenberger Ortsmitte.

Individueller Laufsport, zum Beispiel Joggen oder Walken auf Rundlaufbahnen, bleibt übrigens von der neuen Allgemeinverfügung unberührt, ist also weiterhin erlaubt.

Erstnachricht:
Aufgrund der steigenden Corona-Zahlen und der anhaltend über der „Hotspot“-Marke von „200“ liegenden Corona-Inzidenz für Wuppertal haben Krisenstab und Hauptausschuss am gestrigen Donnerstag verschärfte Corona-Maßnahmen für die Stadt beschlossen. Voraussichtlich bereits ab dem morgigen Samstag, 12. Dezember 2020, dürfen sich in Wuppertal nur noch maximal zwei Personen (oder ein Haushalt plus eine weitere Person) gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten.

Private Treffen sind in der Stadt nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt (ausgenommen Hausstände mit mehr als fünf Mitgliedern). An den Weihnachtsfeiertagen soll eine gelockerte Regelung gelten: Das Fest in Wuppertal dürfen dann maximal zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zusammen feiern. Kinder unter 14 Jahren müssen dabei nicht mitgezählt werden.

Dringende Krisenstab-Empfehlung: Überall Maske tragen!

Die Maskenpflicht, die in Wuppertal bislang in den Fußgängerzonen in Barmen und Elberfeld galt, wird ausgeweitet: Sie wird nun in einem Radius von 50 Metern um alle Geschäfte in der Stadt gelten und in einem Radius von 150 Metern auch um Schulen und den Wegen zu den Schulbus-Haltestellen (an Schultagen von 7 bis 18 Uhr). Außerdem wird die Maskenpflicht auch im Unterricht an Grundschulen und im Offenen Ganztag eingeführt. Abgesehen davon empfiehlt der Wuppertaler Krisenstab dringend, überall im öffentlichen Bereich Maske zu tragen.

Beschränkungen für Spielplätze, Sport, Schule & Alkohol

Spielplätze dürfen in Wuppertal ab 16.30 Uhr nicht mehr genutzt werden. Zudem wird es untersagt, Alkohol im öffentlichen Raum zu trinken. Die Schulen in der Stadt sollen ab Jahrgangsstufe 7 auf Wechselunterricht und/oder digitalen Unterricht zu Hause umsteigen. Einen entsprechenden Vorschlag will die Stadt dem Land vorlegen. Damit will die Stadt erreichen, dass in den Unterrichtsräumen der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann. Ausgesetzt werden musikalische Bildungsangebote, Gruppenangebote in der Kinder- und Jugendarbeit, der Schulsport (soweit nicht prüfrelevant) und auch der Individualsport draußen (Tennis, Golf) sowie Indoor-Sportanlagen (Sporthallen, Schwimmbäder). Ausgenommen bleibt ist das notwendige Bewegen von Pferden.

Maßvolle Begrenzungen in Altenheimen

Trauungen bleiben auf maximal 25 Personen beschränkt, Beerdigungen auf einen Kreis von 50 Personen. Zulässige Veranstaltungen, zum Beispiel Jahreshauptversammlungen von Vereinen, sollen stärker kontrolliert werden. In den Pflegeeinrichtungen sollen nur noch drei Besuchen pro Woche mit bis zu zwei Stunden Dauer erlaubt sein. Wenn möglich, sollen die Besuche in öffentlichen Bereichen der Einrichtungen stattfinden. Angesichts der in der Weihnachtszeit hohe Besucherzahl denkt die Stadt an maßvolle Beschränkungen. Über Ausnahmen in Härtefällen können die Heimleitungen entscheiden.