16.04.2021, 17.38 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Ab Montag gültig: Land genehmigt die Wuppertal-„Notbremse“

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Update (16.04.2021, 17.38 Uhr):
Wie die Stadt gerade eben mitteilte, hat das Land die Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal für die kommende Woche zur Amtlichen Bekanntmachung freigegeben. Damit tritt die Notbremse für Wuppertal ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, in Kraft.

Wie berichtet, behinhaltet die Stadt-Notbremse“ unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21 Uhr bis morgens um 5 Uhr – die gilt dann bereits ab Montag-Nacht, 0 Uhr. Die einzelnen weiteren Beschränkungen, die ab Montag gelten, sind in unserem nachfolgenden Erstbericht vom gestrigen Donnerstag erläutert:

Erstnachricht:
Nachdem die Corona-Inzidenz die „200“ überschritt und die Intensivbetten im Tal besorgniserregend stark belegt sind, hat der Krisenstab der Stadt mit den Ratsfraktionen entschieden, die Corona-Notbremse zu ziehen. Im Wesentlichen sollen dabei ab kommendem Montag, 19. April 2021, die Beschränkungen des geplanten Bundesinfektionsschutzgesetzes vorweggenommen werden.

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„Wir können es uns nicht leisten, die Diskussionen auf der Bundesebene abzuwarten, sondern stehen unseren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber in der Verantwortung jetzt zu handeln“, betont Oberbürgermeister Uwe Schneidewind. Krisenstabsleiter Johannes Slawig bekräftigt das Vorgehen mit der Zahl von 222 Neuinfektionen am Mittwoch: „Dies ist der Höchststand unter den Tageswerten seit Beginn der Pandemie.“

Ausgangssperre, Click & Collect in vielen Geschäften

Neben der bereits geltenden Beschränkung der privaten Kontakte soll eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis morgens 5 Uhr eingeführt werden. In dieser Zeit darf man das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen sind etwa gesundheitliche Notfälle bei Mensch und Tier, dringende medizinische Behandlungen, Berufstätigkeit oder notwendige Betreuungen anderer. Auch Hunde dürfen nach 21 Uhr ausgeführt werden.

Museen und der Zoo müssen wieder schließen. Geschäfte außerhalb des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Drogeriemärkte, Blumen- oder Buchläden, Tankstellen etc.) müssen indes wieder auf kontaktloses „Click & Collect“ umstellen. Auf Sportanlagen ist weiter nur Individualsport mit einem Trainer, in Zweiergruppen oder mit dem eigenen Hausstand zulässig. Ausnahmen gelten für Leistungssportler.

Gaststätten weiter mit Liefer- und Abholservice, Schulen mit Distanz-Unterricht

Gaststätten dürfen weiter kontaktlos liefern und Speisen durch Gäste abholen lassen. Von 21 bis 5 Uhr ist aber nur die Lieferung zulässig. Die Schulen bleiben ab Montag weiterhin im Distanzunterricht (außer die Abschlussklassen). Auch Kitas bleiben im eingeschränkten Betrieb.