20.06.2021, 12.54 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Wuppertal in Inzidenz-Stufe 1: Ab morgen gelten diese Lockerungen

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Am morgigen Montag, 21. Juni 2021, hat Wuppertal es geschafft: Nachdem die Stadt-Inzidenz am heutigen Sonntag bei 15,5 beträgt, gilt sie als „stabil“ (fünf Werktage plus einen Tag) unter der Marke von 35 – damit ist Wuppertal ab morgen Stufe-1-Stadt. Weitere Lockerungen können in Kraft treten, vorausgesetzt, das Land stimmt zu, was aber angesichts der heutigen Landesinzidenz von 9,6 Formsache sein dürfte.

In der ab morgen gültigen NRW-Stufe 1 (Inzidenz bei/unter 35) gibt es nachfolgende Beschränkungen / Lockerungen. Dabei gilt: Vollständig Geimpfte und Genesene sowie aktuell negativ Getestete (also der sogenannte 3-G-Personenkreis) sind gleichgestellt. Wobei: Bei Zusammenkünften und Veranstaltungen mit einer Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte zählen immunisierte Personen (vollständig Geimpfte beziehungsweise Genesene) nicht mit.

Kontakte
Im öffentlichen Raum können sich ohne Begrenzung Angehörige aus bis zu fünf Haushalten beziehungsweise 100 Personen (mit bestätigtem und aktuellem Negativ-Test) aus beliebigen Haushalten treffen.

Kultur
Veranstaltungen außen und innen (Theater, Oper, Kinos) sind mit bis zu 1.000 Personen (mit Sitzplan, Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster) erlaubt. Musik-Festivals sind indes erst ab 1. September mit bis zu 1.000 Zuschauern (mit Test und genehmigtem Konzept) gestattet.

Sport
Update (23.6.2021): Kontaktsport ist außen und innen mit bis zu 100 Personen möglich. Liegt die Doppel-Inzidenz (Land/Stadt) ebenfalls unter 35 (was aktuell der Fall ist), ist beim Kontaktsport draußen laut Stadtsportbund (SSB) Wuppertal kein Negativ-Test mehr, sondern nur noch die einfache Rückverfolgbarkeit (RV) nötig. Bei kontaktfreiem Sport drinnen (einschließlich Fitnessstudios) sind entweder Negativ-Test-Nachweise oder Mindestabstand nötig. Kontaktsport drinnen ist laut SSB nur mit Negativ-Test und einfacher RV gestattet.

Außen sind über 1.000 Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) zugelassen, innen bis zu 1.000 Zuschauer oder maximal 33 Prozent der Kapazität (mit Test). Für außen und innen sind dabei Sitzplan und Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorgeschrieben. Sportfeste sind ab 1. September ohne Personenbegrenzung erlaubt (mit genehmigtem Konzept und Test).

Freizeit
Freibäder können ohne Test-Nachweis besucht werden. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen sind bis zu 100 Personen mit Test erlaubt, in Zoos und Botanischen Gärten sowie Garten- und Landschaftsparks ist der Zutritt mit vorheriger Termin-Buchung erlaubt. Gilt die Doppel-Inzidenzstufe 1 (Land/Stadt unter 35) ist ein Besuch auch ohne Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit möglich.

Ab 01.09. dürfen bei einer Doppel-Inzidenz unter 35 Clubs und Diskotheken auch im Innenbereich ohne Personen-Begrenzung öffnen (allerdings mit Test und genehmigtem Konzept).

Einzelhandel (nicht Grundversorgung)
Die Sonderregel für über 800 Quadratmeter große Geschäfte entfällt. Eine Testpflicht galt im Einzelhandel schon in der Stufe zuvor nicht mehr.

Privat-Feste/Partys
Private Feste sind außen mit bis zu 250 Gästen (ohne Test), innen mit bis zu 100 Gästen (mit Test) möglich. Genesene und Geimpfte zählen dabei nicht mit. Partys sind jetzt außen mit bis zu 100, innen mit bis zu 50 Gästen (mit Test) erlaubt.

Ab 01.09. sind Volksfeste, Schützen- oder Stadtfeste mit bis zu 1.000 Besuchern mit genehmigtem Konzept gestattet. Bei einer Doppel-Inzidenz unter 35 entfällt die Besucher-Begrenzung, im Freien sind dann auch mehr als 1.000 Personen gestattet, aber höchstens ein Drittel der regulären Kapazität des Veranstaltungsortes (mit Rückverfolgbarkeit/ohne Test).

Gastronomie
Bei einer Doppel-Inzidenz (Stadt/Land) unter 35 entfällt für die Innen-Gastronomie die Pflicht für einen aktuellen Negativ-Test.

Maskenpflicht
Im Freien ist die Maskenpflicht weitgehend aufgehoben. Mund-Nasen-Schutz muss in Städten der Inzidenzstufe 1 im Freien nur noch in Warteschlangen, „Anstellbereichen“ sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassen- und Schalterbereichen Maske getragen werden.