09.07.2021, 09.57 Uhr | Meinhard Koke | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Ab heute: Neue Inzidenz-Stufe 0 gilt in NRW – auch in Wuppertal!
Bei einer Inzidenz bis/unter 10: Das öffentliche Leben in Wuppertal wird mit der neuen NRW-Coronaschutzverordnung ab dem heutigen Freitag wesentlich „lockerer“.
In Städten mit einer stabilen Inzidenz von höchstens 10 gilt ab dem heutigen Freitag, 9. Juli 2021, die neue Inzidenzstufe 0. Damit entfallen eine Vielzahl von Beschränken. Das sieht die neue Corona-Schutzverordnung vor, welche heute in NRW in Kraft tritt und zunächst bis zum 5. August gilt.
Die aufgrund der landesweit entspannten Infektionslage neu eingeführte „Inzidenzstufe 0“ gilt, wenn eine Stadt seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz bis höchstens 10 hat. Das ist in Wuppertal (Inzidenz Stand heute: 7,6) der Fall. Damit entfallen in der Stadt ab heute zum Beispiel die Kontaktbeschränkungen. Die Einhaltung des Mindestabstands wird aber weitgehend empfohlen.
Maskenpflicht
Wenn auch das Land die Inzidenzstufe 0 hat, gilt die Maskenpflicht nur noch im ÖPNV, im Handel, in Arztpraxen oder ähnlichen Einrichtungen. Ansonsten wird Masketragen in Innenbereichen nur noch empfohlen. Auch das ist aktuell in NRW der Fall (Inzidenz Stand heute: 5,9). Die Regelungen zur Maskenpflicht in den Schulen gelten allerdings weiter.
Negativ-Tests
Negative Test-Nachweise sind für nicht immunisierte Personen weiter beim Besuch von Kulturveranstaltungen notwendig, wenn keine Sitzordnung mit Mindestabständen oder nach Schachbrettmuster gegeben ist. Die Negativ-Testpflicht gilt auch für Sport-Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei der Beherbergung von Gästen aus Regionen mit Inzidenzen über 10, bei Ferienangeboten für Kinder- und Jugendliche und bei privaten Feiern ohne Mindestabstände.
Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die mindestens fünf Tage in Urlaub waren, müssen bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz einen Negativ- Test vorweisen.
Gastronomie/körpernahe Dienstleistungen
In Bereichen mit besonders nahem Kundenkontakt müssen die Mitarbeiter weiterhin Maske tragen oder einen aktuellen Negativ-Test haben. Das sind zum Beispiel die Erbringer körpernaher Dienstleistungen oder Servicekräfte in der Gastronomie. In der Gastronomie fällt indes die Pflicht zur Kontaktdaten-Erfassung weg.
Feste/Partys/Disko
In der Inzidenzstufe 0 können ab heute zum Beispiel Diskotheken wieder öffnen sowie größere Sportveranstaltungen und Volksfeste stattfinden. Allerdings gelten zum Beispiel für Discos Regelungen mit Negativ-Test und genehmigtem Hygienekonzept.
Privatfeiern/Volksfeste
Bei privaten Veranstaltungen kann auf Mindestabstände und Maskenpflicht verzichtet werden, wenn auch landesweit die Inzidenzstufe 0 gilt. Diese Doppel-Inzidenzstufe 0 (Land/Stadt) gilt aktuell für Wuppertal. Kommen zu der Veranstaltung jedoch mehr als 50 Teilnehmer, so müssen die nicht immunisierten Personen einen Negativ-Test haben.
Gilt die Doppel-Inzidenzstufe 0 (Stadt/Land) sind Volksfeste und ähnliche Festveranstaltungen möglich, wenn sämtliche Besucher einen Negativ-Test haben. Notwendig sind entweder Zugangs- oder Stichproben-Kontrollen. Mit zum Beispiel Aushängen müssen die Besucher zur Notwendigkeit der Negativ-Tests informiert werden.
Großveranstaltungen
Großveranstaltungen sind zulässig. Ab 5.000 ZuschauerInnen (inklusive immunisierte Personen) müssen alle nicht immunisierten Personen einen Negativ-Test haben. Die Zuschauerzahl ist auf höchstens 25.000 Personen beziehungsweise maximal 50 Prozent der Kapazität beschränkt. Zudem muss es ein genehmigtes Hygienekonzept geben.
Verschärfungen
Bei Inzidenzen über 10 gelten die bisherigen Regelungen der Inzidenzstufen 1 (bis 35), 2 (bis 50) und 3 (über 50) weiterhin. Die Stufe 0 tritt erst in Kraft, wenn die Inzidenz fünf Tage hintereinander bei höchstens 10 liegt. Eine Rückstufung in die Inzidenzstufe 1 erfolgt, wenn die Inzidenz acht Tage hintereinander über 10 liegt.
Ist der Anstieg dynamisch und nicht lokal begrenzt, kann das Gesundheitsministerium die Inzidenzstufe und damit die Schutzmaßnahmen schon nach drei Tagen des Überschreitens hochstufen. Weitere Infos zu den Neuerungen der Coronaschutzverordnung sind hier abrufbar: www.mags.nrw/coronavirus.