02.04.2022, 16.58 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Laumann-Appell: „Maske auch nach Freedom-Day weitertragen“

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Die NRW-Landesregierung hat am gestrigen Freitag eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht: Wie zu erwarten entfallen damit ab Mitternacht, 3. April 2022, in weiten Teilen des öffentlichen Lebens in NRW eine ganze Reihe von Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus. Beispiele dafür sind die 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen wie auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen, also auch beim Einkaufen.

Laut der neuen NRW-Verordnung gelten Masken- und Testpflichten indes in besonders sensiblen Bereichen weiter: So muss zum Beispiel in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), im ÖPNV (Bussen und Bahnen), aber auch in staatlichen Unterbringungs-Einrichtungen (Unterkünfte für Asylsuchende und Geflüchtete, Wohnungslose oder auch in Gefängnissen) weiter Maske getragen werden. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gilt überdies die Notwendigkeit für einen tagesaktuellen Negativ-Test.

Mit diesen Regelungen schöpfe das Land den verbliebenen Spielraum des Bundesgesetzes voll aus, heißt es in der entsprechenden Mitteilung des Landes. Gleichzeitig mahnt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, dass man sich noch in einer kritischen Phase der Pandemie befinde: „Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch und es gibt viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer und versterben“, appelliert Laumann, trotz des Wegfalls der Schutzregeln vorsichtig zu bleiben.

NRW-Appell: Maske zur Vorsicht drinnen aufbehalten

Ebenso wie auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst wirbt Laumann dafür, zumindest in bestimmten Situation die Maske aufzubehalten: „Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind“, so der NRW-Gesundheitsminister.  An die Eigenverantwortung hatte zuvor auch die Spitze des Wuppertaler Krisenstabs appelliert (die CW berichtete).

Bürgertest-Regelung bis Ende Juni verlängert

Trotz des Wegfalls der Schutzmaßnahmen bleibt übrigens die Möglichkeit zu kostenlosen Schnelltests über den morgigen „Freedom-Day“ hinaus zunächst bestehen: Nach aktuellem Stand bleiben die sogenannten Bürgertests bis einschließlich 29. Juni möglich. Die neue NRW-Verordnung gilt derweil bis zum 30. April 2022, sie kann hier nachgelesen werden: www.land.nrw/corona.