15.01.2026, 13.09 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Reihe „Wissenswertes“: Gute Vorsorge für den Notfall tut Not…!

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„Wissenswertes“-Initiator Prof. Dr. Martin Fleuß mit Sabine Schöpf-Kring von der Betreungsbehörde der Stadt Wuppertal, die in der Reihe der Evangelischen Gemeinde Cronenberg/Küllenhahn zum Thema Vorsorgevollmachten & Co. berichtete. | Foto: Meinhard Koke

Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügung sind wichtige Instrumente, um selbstbestimmt Vorsorge für den Fall zu treffen, dass man nicht mehr selbstbestimmt handeln kann. „Brauche ich noch nicht dran zu denken“, glauben viele, vor allem wenn sie noch jünger sind: „Ich bin doch noch fit, mir passiert schon nichts…“ Und doch: Vor gesundheitlichen Schicksalsschlägen oder Unfällen ist kein Alter gefeit – daher der eindringliche Appell von Sabine Schöpf-Kring: „Jeder über 18 Jahre sollte vorsorgen!“

Die Teamleiterin der Betreuungsbehörde der Stadt gab diesen Ratschlag, als sie in der Reihe „Wissenswertes“ von Evangelisch-Cronenberg/Küllenhahn bei Initiator Prof. Dr. Martin Fleuß zu Gast war. Es waren überwiegend ältere Zuhörer, die ins Gemeindehaus Küllenhahn gekommen waren. Sie wurden mit informativen 90 Minuten belohnt, die auch für jüngere „Semester“ viel Mehrwert bedeutet hätten…! So wusste die Vorsorge-Expertin zu berichten, dass Eheleute zwar zur Gesundheitsvorsorge entscheiden dürfen, wenn der Partner nicht mehr selbst entscheiden kann. Aber nur für eine Dauer von sechs Monaten und: Etwa um das Auto zu verkaufen reiche das „Ehegattennotvertretungsrecht“ nicht aus… Wenn es um freiheitsentziehende Maßnahmen geht, gelte das Notvertretungsrecht sogar nur sechs Wochen; dann entscheide ein Betreuungsgericht…

Aufgepasst: Banken bestehen auf hauseigenen Vollmachten

Vorbereitung per Vorsorgevollmacht zu treffen und einen Bevollmächtigten festzulegen, ist ein „Non plus ultra“. Allein schon, um eine gesetzliche Betreuung zu umgehen. Die Sorge, „einfach“ in ein Heim abgeschoben werden zu können, nahm Sabine Schöpf-Kring den Zuhörenden: In Konfliktfällen entscheide ein Amtsrichter. Dabei sei ganz genau zu schauen, was die Vollmacht zum Beispiel zum Thema „Unterbringung“ regelt. Der Teufel steckt dabei im Detail: Da die betreffenden Passus mit den entsprechenden Paragraph-Verweisen versehen sein müssten, riet die städtische Teamleiterin dazu, sich offizieller Vorlagen zu bedienen, die etwa via Internet oder auch bei der Wuppertaler Betreuungsbehörde erhältlich sind. Aber auch wenn alles geregelt ist, bei Bankgeschäften reiche das vielfach nicht. Denn: Kreditinstitute arbeiteten oftmals mit hauseigenen Vollmachten: „Das ist nicht rechtens, aber sie bestehen drauf…“

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Tipp: Details mit Bevollmächtiten genau durchsprechen

Weiterer Ratschlag der Betreuungsexpertin: Zu bevollmächtigten Personen sollte ein absolutes Vertrauenverhältnis vorliegen, auch sollten alle Details der Vorsorgevollmacht besprochen („Ich habe schon alles erlebt, dass die Bevollmächtigten gar nichts wussten…“) sowie schriftlich und mit Unterschrift niedergelegt werden: „Wie viel Sie bevollmächtigen, ist Ihre individuelle Sache – damit hat der Staat dann nichts zu tun“. Neben Vertrauen sei auch die Eignung der Vertrauensperson wichtig: Er oder sie sollte nicht „zu lieb“ sein und sich gegen Ämter, Banken, Verwandte durchsetzen oder auch „Gott spielen“ können, sprich zur Beendigung von lebenserhaltenden Maßnahmen Entscheidungen treffen können.

„Da ist was“: Vollmacht-Hinweis in Visitenkarten-Form

Ebenfalls „wissenswert“: Den Gang zum Notar braucht es nicht , auch die Betreuungsbehörde könne gegen Verwaltungsgebühr Beglaubigungen durchführen („Das hören Notare nicht gerne“), unterstrich Sabine Schöpf-Kring. Die Expertin gab ihren Zuhörenden auf, ihre Vollmachten regelmäßig zu überprüfen und diese so zu hinterlegen, dass auf jeden Fall der Bevollmächtigte davon Kenntnis hat; Hinterlegungen seien auch beim Betreuungsamt oder dem Zentralen Vorsorgeregister möglich. Auch sinnvoll: die „Vorsorgevollmacht Visitenkarte“, also eine kleine Karte, die auf Vollmachten hinweist (broschuerenservice.nrw.de), und die man bequem mit sich tragen kann. „Ich bin sehr, sehr dankbar, dass ich bevollmächtigt war“, unterstrich Gastgeber Martin Fleuß aus eigenem Erleben die Wichtigkeit des Themas: „Diese Vollmachten sind nicht nur was für Ältere, auch als Jungem kann einem was passieren…“, appellierte Fleuß, sich zu informieren und Vorsorge zu treffen.

Die Betreuungsbehörde der Stadt ist in der ehemaligen Bundesbahndirektion am Döppersberg ansässig und hat werktäglich von 9 bis 12 Uhr Sprechstunde. Mehr zu den Aktivitäten der Cronenberger Gemeinde ist online hier zu finden: www.evangelisch-cronenberg.de.