31.05.2022, 15.28 Uhr   |   Redaktion   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Urteil: Cronenberger Messerstecher muss sechs Jahre hinter Gitter

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Das Landgericht Wuppertal. | Foto: Achim Otto

Seit März lief am Landgericht Wuppertal der Prozess gegen ein brutales Trio: Dem Cronenberger Robin Maximilian K. (21) sowie seinen beiden Mittätern Enes-Kaan T. (15) und Justin S. (17) wurde vorgeworfen, im September letzten Jahres im Zentrum von Remscheid nach einem Kirmes-Streit zwei junge Männer im Alter von 16 und 24 Jahren angegriffen zu haben.

Wie die CW berichtete, soll das Täter-Trio im Bereich der Haltestelle „Allee-Center“ auf der Konrad-Adenauer-Straße zunächst auf seine beiden Kontrahenten eingeschlagen und -getreten haben. Von dem 24-Jährigen sei auch dann nicht abgelassen worden, als dieser bereits am Boden lag. Der vorbestrafte Robin Maximilian K. soll das 24-Jährige Opfer zudem mit einem Messer schwer am Kopf verletzt haben. Der 16-Jährige wurde am Bauch verletzt.

Zum Abschluss des Prozesses vor der 1. Jugendkammer am Landgericht wurde Mitte Mai das Urteil gesprochen: Robin Maximilian K. als Haupttäter wurde dabei des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für schuldig befunden und zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Strafmildernd erkannte die Jugendkammer an, dass der vorbestrafte Cronenberger zum Zeitpunkt der Tat unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln stand. Aufgrund der Drogen-Probleme des 21-Jährigen erging eine Therapie-Anordnung – der junge Mann muss also auch in eine Entziehungsanstalt.

Der mitangeklagte Justin S. wurde derweil zu einer Jugendstrafe von 20 Monaten verurteilt. Entgegen dem Antrag der Verteidigung wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Bei S. sah das Gericht nicht den Tatbestand des versuchten Totschlags als erfüllt an. Vielmehr wurde der zur Tatzeit 17-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit der Teilnahme an einer Schlägerei verurteilt. Das Verfahren gegen den dritten Angeklagten wurde bereits vor der Urteilsverkündung eingestellt. Der Grund: In einem anderen Verfahren hat der zur Tatzeit erst 15-jährige Enes-Kaan T. bereits eine Verurteilung zu erwarten.