06.08.2025, 10.11 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

StVO-Neuregelung: Tempo 30 auf „Oberheidter“ – und im „Dorf“?

Artikelfoto

| Symbolfoto: Meinhard Koke

Gilt in der Oberheidter Straße bald eine lückenlose Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30? Dafür hat jedenfalls die Bezirksvertretung (BV) Cronenberg in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause votiert – bei nur einer Gegenstimme des AfD-Vertreters in der BV. Hintergrund ist eine Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (StVO): Die am 10. April in Kraft getretene Änderung vereinfacht es Kommunen, Tempo 30 einzurichten.

Anzeige

Zwar soll in Deutschland auch weiterhin grundsätzlich innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer gelten. Mit der Neuregelung der StVO werden den Städten jedoch mehr Möglichkeiten für Tempolimits eingeräumt. Eine davon ist die sogenannte „Lückenschluss-Regelung“: Bisher durften die Abstände zwischen zwei Tempo-30-Bereichen höchstens 300 Meter betragen, neuerdings können 30er-Strecken bis zu 500 Meter voneinander entfernt sein, um sie per „Lückenschluss-Regelung“ zu einem einzigen Tempo-30-Bereich zusammenzufassen.

Neue Chance auch für ein Ortsmitte-Limit?

Übrigens: Die Neuregelung gilt innerhalb geschlossener Ortschaften zum Beispiel auch für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen – damit könnten sich auch für Tempo 30 auf der Hauptstraße in der Ortsmitte eine neue Perspektive ergeben. Das hatte
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung im Herbst 2023 beantragt (die CW berichtete mehrfach), war jedoch mit Verweis darauf, dass es sich bei der Hauptstraße um eine Landesstraße handelt, „abgeblitzt“. Dass im Dorf bereits aktuell dennoch ein 30er-Limit gilt, hängt (offiziell) mit den Straßenschäden auf der Hauptstraße zusammen.

Allerdings: Sollte eine Tempo-30-Bereich auf der Hauptstraße eingeführt werden, so dürfte dieser höchstens eine Länge von 300 Metern haben…