Kerem A. (2.v.li.), der im April seine getrennt lebende Ehefrau niederstach, vor Beginn des Prozesses am Landgericht Wuppertal. | Foto: Meinhard Koke
Es geschah am 20. April am Mastweg: Eine vierfache Mutter wurde von ihrem getrennt lebenden Ehemann (44) niedergestochen und schwer verletzt. Kerem A. ließ sich widerstandslos festnehmen. Seine 32-jährige Ex-Frau schwebte in Lebensgefahr, konnte aber durch eine Notoperation gerettet werden (die CW berichtete). Während sie die gesundheitlichen Folgen der Tat auch dank weiterer Operationen inzwischen bewältigen konnte, sind die psychischen „Nachwehen“ des 20. April längst nicht vernarbt: Wie Sabrina A. gegenüber der CW erläuterte, leidet sie an einer Posttraumatischen Belastungsstörung und befindet sich in psychologischer Betreuung.
Der 28. September spülte die traumatischen April-Geschehnisse wieder hoch: Vor der großen Strafkammer des Landgerichts musste sich Kerem A. für die Messerattacke verantworten. Die Anklage lautete nicht auf versuchten Mord, vielmehr musste sich der 44-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Den Grund dafür machte die Schilderung des dramatischen April-Nachmittags vor Gericht deutlich: Nachdem Kerem A. seiner Frau in den Bauch gestochen hatte, ließ er das Messer fallen und hockte sich zu ihr. Obwohl schwerst verletzt, schaffte es Sabrina A., eine Sprachnachricht an ihre Mutter abzusetzen, die daraufhin wiederum die Polizei alarmierte. Als die ersten Einsatzkräfte der Polizei am Mastweg eintrafen, sahen sie die versteckt hinter geparkten Autos in einem Hauszugang liegende Verletzte erst, nachdem Kerem A. aufgestanden war und sie herbeigewunken hatte – seine Frau hatte ihn dazu aufgefordert.
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„Ich schäme mich für Tat“
Vor Gericht verlas Verteidiger Oliver Doelfs zunächst eine Erklärung seines türkischstämmigen Mandanten, für den ein Dolmetscher übersetzen musste. Darin ließ Kerem A. erklären, dass er die Tat zutiefst bereue. Er sei selbst schockiert von seinem Handeln und könne es sich nicht erklären. Verteidiger Doelfs bot für seinen Mandanten eine förmliche Entschuldigung und auch eine finanzielle Wiedergutmachung an. Auf Nachfrage von Richter Alexander Schräder erläuterte der Angeklagte, dass er kaum Erinnerungen an die Geschehnisse habe: Er habe in den Tagen vor der Tat kaum geschlafen und sich mit Ecstasy-Tabletten wachgehalten. 14 Stück habe er am Samstag zuvor auf dem Karlsplatz gekauft, vor der Tat habe er mehrere eingenommen – er habe sich selbst das Leben nehmen wollen.
Warum er sich zu seiner Ex-Frau gesetzt und ihren Kopf gehalten habe, wollte Richter Schräder wissen. Er habe sich wie im Traum gefühlt, sei geschockt gewesen und habe es mit der Angst zu tun bekommen, schilderte Kerem A. mit gesenktem Kopf und zum Teil unter Tränen. Er schäme sich für seine „barbarische“ Tat, auch gegenüber dem Gericht: Das habe seine Frau nicht verdient gehabt – „ich stehe jeden Tag auf und glaube, das alles ist ein Albtraum…“ Als der Richter nachfragte, warum er tagelang nicht geschlafen habe, kam die Betäubungsmittelgeschichte des Angeklagten zur Sprache.
Drogen, Trennung & Kinder
Seit Jahren habe er immer wieder Marihuana und Ecstasy konsumiert – das sei auch der Grund für Eheprobleme gewesen. Als er eine Therapie bereits nach drei Tagen wieder abbrach, habe seine Frau ihn aus der Wohnung geworfen. Sichtlich aufgewühlt schilderte Kerem A., dass er seine Kinder nur noch unter Aufsicht sehen durfte: „Das war für mich sehr schmerzhaft – dadurch bin ich schwach geworden.“ Er passte seine Frau am Mastweg oder in der Stadt ab, sodass ein Annäherungsverbot ausgesprochen wurde. Um den Jahreswechsel sei seine Lage dann eskaliert: Er habe täglich konsumiert – „ich habe mich fallengelassen“. Auf die Frage nach seinem Motiv für den Messerangriff sagte Kerem A. aus, er sei wegen der Kinder wütend gewesen.
Als die Sprachnachricht seiner verletzten Frau an die Mutter abgespielt wurde, wirkte Kerem A. betroffen. Auch während ein Bodycam-Video eines Polizeibeamten vom Tatort gezeigt wurde, blickte der Angeklagte nicht einmal auf. Waren es also die Verzweiflung über die Trennung von den Kindern und der Drogenkonsum, die ihn zum Messer greifen ließ? Im Prozess ging es auch um die Frage, ob weitere Motive eine Rolle gespielt haben könnten. So brachte Richter Schräder Zeugen-Aussagen zur Sprache, laut denen der Angeklagte seine Frau bereits vor der Tat bedroht habe.
Drohungen gegen die Ex-Frau
Sie habe sein Leben ruiniert, soll er gesagt und gedroht haben, ihr Säure ins Gesicht zu schütten oder sie „abzustechen“. Auch soll Kerem A. geäußert haben, er werde „Cronenberg in Brand stecken“, wenn er die Kinder nicht sehen könne. Stimmten die Zeugenberichte, wollte Richter Schräder wissen. Er schwöre, es nicht zu wissen. Wenn es der betreffende Zeuge, ein Cousin, sage, werde es aber wohl stimmen: „Wenn ich Tabletten genommen habe, habe ich Unsinn geredet.“ Er sei in einer anderen Welt gewesen, sein Verstand sei weggeblieben…
Gegen Annäherungsverbot verstoßen
Der Richter hakte nach: Ob er eifersüchtig sei, fragte er. „Sehr eifersüchtig“, gab Kerem A. zu. Habe seine Ehefrau ihm denn Grund zur Eifersucht gegeben? Nein, habe sie nicht. Aber schon wenn sie auf der Straße von jemandem angeschaut worden sei, sei er eifersüchtig geworden. Dazu passte, was eine Schwägerin aussagte: Der Angeklagte sei auf alle Männer eifersüchtig gewesen. Er habe behauptet, seine Ex-Frau sei mit zwei Männern auf dem Spielplatz am Mastweg gesehen worden.
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Und auch das kam zur Sprache: Reihenweise waren bei der Polizei Verstöße gegen das Annäherungsverbot aktenkundig, der letzte davon drei Tage vor der Tat. Mal schloss sich der 44-Jährige mit seinen Kindern ein, mal drohte er, sich umzubringen, ein anderes Mal, seiner Frau das Leben zur Hölle zu machen oder sie mit den Kindern „unter die Erde zu bringen“. Er habe oft gesagt, er könne nicht mehr und wolle nicht mehr, schilderte die Schwägerin.
Urteil härter als gefordert
Auch wenn Kerem A. in einem Entschuldigungsbrief an seine Ex-Frau versprach, ein neuer Mensch zu werden, nahm ihm das Gericht offenbar nicht vollständig ab, dass allein die Verzweiflung wegen der Kinder der Grund für den Messerangriff war. Jedenfalls wurde der 44-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Damit fiel das Urteil härter aus als die Forderung der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und neun Monate Haft beantragt hatte. Die Nebenklage hatte indes sechs Jahre gefordert, während die Verteidigung auf zwei Jahre und neun Monate plädiert hatte.
Nicht dazu in der Lage: Opfer lehnt Ausgleich ab
Die Anwältin von Sabrina A. erklärte derweil, dass ihre Mandantin nicht in der Lage sei, das Entschuldigungsschreiben ihres Ex-Ehemannes zu lesen. Ebenso lehne sie den erbetenen Täter-Opfer-Ausgleich und auch das angebotene Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro ab.