03.09.2018, 20.20 Uhr | Meinhard Koke | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Verwirrung am Mastweg: Hin „dicht“, zurück aber nicht…?
Wie berichtet, wollen Ordnungsamt und Polizei das Anlieger-Gebot am Mastweg stärker überwachen – mit einem Verwarngeld von 20 Euro müssen Nicht-Anlieger rechnen, die nach Teil-Sperrung der Hastener Straße den Mastweg als „Schleichweg“ befahren.
Aber wer ist eigentlich Anlieger? Sind das nur die Bewohner beziehungsweise Mitarbeiter von Firmen in der Straße Mastweg oder zählen auch die Anwohner/Mitarbeiter des Bereiches Schulweg, Cronenfelder, Innsbrucker und Zillertaler Straße oder Vorderdohr dazu? Man sollte meinen, dass auch sie freie Fahrt hätten – haben sie aber offenbar nicht.
Ein CW-Leser aus dem Schulweg berichtet, dass er bei einer Polizei-Kontrolle mit 20 Euro zur Kasse gebeten worden sei. Auf CW-Nachfrage sagte Polizei-Sprecher Stefan Weiand, dass die Polizei an das Anlieger-Gebot der Stadt gehalten sei: „Wir müssen die ahnden, die da falsch durchfahren.“ Gilt das Anlieger-Gebot aber nur für die Fahrt aus Richtung Gerstau?
Im Bereich Schulweg hat die Stadt den Mastweg jedenfalls nicht als Anlieger-Bereich ausgeschildert – das müsste bedeuten: Hin ist für Remscheider Pendler der Mastweg dicht, auf dem Rückweg können sie den „Schleichweg“ Mastweg nutzen – hoppla.
Auf Nachfrage war bis Redaktionsschluss zu unserer letztwöchigen Print-Ausgabe bei der Stadt keine Stellungnahme zu der Frage zu erhalten – man darf gespannt sein…!