07.02.2022, 20.10 Uhr | Meinhard Koke | Artikel drucken | Instapaper | Kommentare
Netto-Projekt: Bezirksregierung weist BV-Beanstandung zurück
Düsseldorfer Aufsichtsbehörde sieht die Rechte der Bezirksvertretung Cronenberg durch das Verhalten des Stadtentwicklungsausschusses des Wuppertaler Rates nicht missachtet.
Im Karree zwischen Holzschneider- und Amboßstraße sowie Hauptstraße soll ein „großer Wurf“ realisiert werden (die CW berichtete mehrfach): Im Zuge des Neubaus der Cronenberg-Filiale des Discounters Netto ist hier ein Kombinationsbau mit Wohnungen, Tiefgarage oder auch einem Bäckerei-Café geplant. Im August 2021 beschäftigte sich die Bezirksvertretung (BV) Cronenberg damit, nicht zuletzt weil es kontroverse Vorstellungen gab, vertagte sich das Stadtteilparlament aber zu dem Projekt.
Dass der entscheidende Stadtentwicklungsausschuss Ende August dennoch fast einstimmig grünes Licht für beide Beschlussvorlagen gab, stieß in Cronenberg sauer auf: Der Cronenberger Linke-Bezirksvertreter Heinz-Georg Zehnpfennig kritisierte das Ausschuss-Handeln als Missachtung der Gemeindeordnung und Hauptsatzung der Stadt. Der Linke-Politiker forderte, Oberbürgermeister Uwe Schneidewind als Aufsichtsperson solle die Ausschuss-Beschlüsse beanstanden. In ein ähnliches Horn stieß Bezirksbürgermeisterin Miriam Scherff (SPD): Sie kritisierte, dass „ohne Not Prozess gemacht“ worden sei und appellierte an den OB, den Ausschuss-Beschluss bis zu einer Beratung durch das Stadtteilparlament zurückzunehmen.
Anhörungsrecht: BV kann sich äußern, muss es aber nicht
Dem widersprach die Stadt: Da sich die Bezirksvertretung mit den beiden Netto-Vorlagen befasst habe, seien die Beschlüsse im Ausschuss rechtmäßig zustande gekommen – und also nicht zu beanstanden, hieß es aus dem Rathaus in Barmen. Die BV ließ nicht locker: Ende November rief sie die Bezirksregierung zur Prüfung an. Nun traf die Antwort aus Düsseldorf ein – Quintessenz: Die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses sind rechtmäßig.
Wie zuvor die Stadt sieht auch die Aufsichtsbehörde „keinen Verstoß gegen kommunalrechtliche Vorschriften“: Die Bezirksvertretung habe die Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt und habe zu dem Thema diskutiert – das sei ausreichend. Schließlich bedeute das Anhörungsrecht der BV nur, dass sich das Stadtteilparlament zwar äußern könne, aber nicht müsse – entsprechend, so heißt es aus Düsseldorf, musste der Ratsausschuss einen Cronenberger Beschluss nicht abwarten.