10.09.2018, 19.35 Uhr   |   Meinhard Koke   |   Artikel drucken   |   Instapaper   |   Kommentare

Mastweg-Sperrung: Auch Schulweg & Co. sind Anlieger-Straßen

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Nach der Teilsperrung der Hastener Straße nutzen zahlreiche Autofahrer den Mastweg als „Schleichweg“ – obwohl die Straße aus Richtung Remscheid nur von Anliegern befahren werden darf. -Foto: Meinhard Koke

Wer gilt eigentlich im Bereich Mastweg nach der Teilsperrung der Hastener Straße als Anlieger? Dürfen nur jene Autofahrer von der Hastener Straße in die Straße Mastweg einbiegen, die tatsächlich in der Siedlung wohnen, arbeiten oder ein anderes Anliegen haben? Oder gelten auch die Anwohner im Quartier, sprich in den umliegenden Straßen Schulweg, Vorderdohr, Cronenfelder oder auch Zillertaler und Innsbrucker Straße, als Anlieger?

Diese Frage warf die CW auf, nachdem ein Anwohner des Schulwegs bei einer Polizei-Kontrolle ein 20-Euro-Knöllchen zahlen musste. „Wir müssen die ahnden, die da falsch durchfahren“, hieß es von der Polizei. Sie hatte von der Stadt offenbar keine anderslautenden Informationen zum Geltungsbereich des Anlieger-Gebotes erhalten. Auf unsere Anfrage meldete sich nun auch die Stadt zu Wort.

„Das Anlieger-Gebot gilt ausdrücklich für alle Bewohner oder auch Mitarbeiter in dem Quartier“, stellt Thorsten Wagner gegenüber der CW klar, dass also auch die Anwohner vom Schulweg oder auch der Innsbrucker Straße & Co. kein Knöllchen befürchten müssten. Diese Stadt-Sicht sei zwischenzeitlich auch an die Polizei weitergegeben worden.

Stadt Wuppertal: „Wir wollen nur keinen Durchgangsverkehr…“

Dass ein Anwohner aus dem Schulweg ein Knöllchen bekommen würde, „das hätte ich auch nicht gedacht“, sagt der Abteilungsleiter des Ressorts Straßen und Verkehr: „Wir wollen ja in dem Bereich schließlich nur keinen Durchgangsverkehr.“ Von oben, sprich aus Richtung Hahnerberger Straße, hat die Stadt derweil bewusst kein Anlieger-Schild aufgestellt. Da man davon ausgeht, dass das Hauptproblem die Pendler aus Richtung Remscheid kommend seien, habe man hierfür keinen Bedarf gesehen.

„Und wir haben aus der Anwohnerschaft auch noch keinekritischen Rückmeldungen bekommen“, so Thorsten Wagner zur CW: „Aber wir bleiben hellhörig.“ Soll heißen: Von oben darf weiter jeder rein. Wer aber unten in den Mastweg reinfährt und dann oben aus dem Schulweg wieder raus, muss damit rechnen, 20 Euro berappen zu müssen…